Seminar zum Thema „Elektronische Beweismittel in Zivilverfahren“

Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, während seines Vortrags in der albanischen Magistratenschule.
Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, während seines Vortrags in der albanischen Magistratenschule.
Albanien

Anknüpfend an die langjährige Zusammenarbeit mit der albanischen Magistratenschule, beteiligte sich die IRZ am 21. und 22. Juni an einer Fortbildungsveranstaltung, die sich dem Thema „Elektronische Beweismittel in Zivilverfahren“ widmete.

In Anwesenheit von zwölf Richterinnen und Richtern fand das Seminar vor dem Hintergrund der fortschreitenden Bedeutung elektronischer Beweismittel in der albanischen Justiz sowie den jüngsten Anpassungen in der Zivilprozessordnung statt.

Im Fokus der Maßnahme stand dabei eine umfassende rechtsvergleichende Betrachtung der in Albanien und Deutschland gängigen Praxis im Umgang mit elektronischen Beweismitteln, wobei Lösungsansätze und Best Pratice für den Alltag der albanischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft identifiziert werden sollten.

Als deutschen Experten konnte die IRZ Christian Schmitz-Justen, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln, gewinnen.

Im Wechselspiel mit dem albanischen Expertenteam, bestehend aus Dr. Flutura Kola (Professorin an der Universität Tirana), Emona Muci (Richterin am Bezirksgericht Tirana) und Dashamir Kore (Lehrbeauftragter der Magistratenschule), beleuchteten die Referierenden die Bedeutung und Würdigung elektronischer Beweise im albanischen und deutschen Zivilprozess. Die unterschiedlichen Rechtspraktiken und Verwaltungsstrukturen, die sich in diesem Zusammenhang herauskristallisierten, führten zu lebhaften Diskussionen unter den Teilnehmenden.

Christian Schmitz-Justen ging auch ausführlich auf die Rolle der Sachverständigen und der Zeugen im Zivilprozess ein und stellte anschießend die elektronische Aktenführung und die Verwaltungsstruktur des Oberlandesgerichts Köln vor. Er thematisierte auch die Einflussnahme künstlicher Intelligenz auf die Rechtsprechung. Zum letzteren Thema schilderte er den US-amerikanischen Fall Loomis vs. Wisconsin, im Rahmen dessen ein Angeklagter auf Grundlage eines von einer Software errechneten Rückfallrisikos zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde. Herr Schmitz-Justen machte dabei deutlich, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz stets mit Unklarheiten hinsichtlich der verwendeten Parameter einhergeht, weshalb die Rechtsprechung in Deutschland und Europa von derlei Technologie unabhängig bleiben sollte.  

Finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz, wird der rechtsvergleichende Fach- und Erfahrungsaustausch mit der Magistratenschule auch in Zukunft fortgesetzt.