Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Staatsangehörigkeitsrecht

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Die IRZ veranstaltete ein Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Thema „Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsverfahren“, das im Rahmen der institutionellen Zuwendung durch das Bundesministerium der Justiz finanziert wurde und am 18. September 2023 stattfand.

Das Online-Seminar stellte den zweiten Teil einer zweitägigen Seminarreihe zu dem Themengebiet dar, wobei sich der erste Teil im April 2023 mit dem Thema „Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht“ beschäftigte.

Frau Aisha Irshad, Rechtsanwältin für Migrationsrecht, vermittelte als Expertin im Auftrag der IRZ die Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Einbürgerungsverfahrens.

  • Hierzu zählten unter anderem: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG
  • Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG
  • Tatbestandsvoraussetzungen nach §§ 8-10 StAG
  • Geplante Einbürgerungsreform

Die komplexen Inhalte und theoretischen Ausführungen wurden anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen erläutert.

Migrationsrechtlich relevante Themen wie Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht sowie das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind für die Teilnehmenden besonders relevant, weshalb die Seminarreihe zu speziell diesen Themenbereichen konzipiert wurde. Die erlernten Kenntnisse sollen die Juristinnen und Juristen nach Möglichkeit in ihrer Berufspraxis anwenden und somit ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

An der Veranstaltung nahmen 24 Personen unter anderem aus Syrien, Ägypten, Irak, Saudi-Arabien und Bahrain teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Sie nutzten die Gelegenheit für fachliche Fragen und zeigten so deutlich ihr Interesse an der Thematik. Insbesondere in Bezug auf die Unterhaltsfähigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung stellten die Teilnehmenden viele Fragen. Es wurden aber auch spezielle Fälle diskutiert, wie etwa die Einbürgerung von Staatenlosen. Abschließend erläuterte Frau Irshad die geplanten Änderungen im Rahmen der Einbürgerungsreform, die 2024 in Kraft treten sollen.

Auf Grund der hohen Nachfrage nach migrationsrechtlichen Themen plant die IRZ auch im nächsten Jahr Veranstaltungen in diesem Bereich durchzuführen. 

Fünftägige Lehrveranstaltung für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten in Berlin

Teilnehmende der fünftägigen Lehrveranstaltung für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten in Berlin.
Teilnehmende der fünftägigen Lehrveranstaltung für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten in Berlin.
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16 Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens hieß die IRZ vom 31. Juli bis zum 4. August 2023 in Berlin willkommen. Die fünftägige Veranstaltung war Teil des Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten und wurde vom Bundesministerium der Justiz finanziert.

Die Teilnehmenden kamen aus dem Iran, Ägypten, Bahrain und Syrien. Einige haben ihr juristisches Studium in ihrem Heimatland bereits abgeschlossen und waren dort bereits in rechtsberatenden Berufen tätig. Andere wiederum haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen. 

Thematische Schwerpunkte waren das Staatsorganisationsrecht und die Grundprinzipien eines funktionierenden Rechtsstaats, das Arbeitsrecht sowie das Aufenthalts- und Asylrecht. Die Teilnehmenden erhielten auch wichtige Informationen über Soft Skills für Juristinnen und Juristen und die juristische Argumentationskompetenz. Die Gruppe besuchte zudem den deutschen Bundestag und führte ein Fachgespräch mit einem Referenten aus einem Abgeordnetenbüro.

Im Auftrag der IRZ beteiligten sich an der Lehrveranstaltung folgende Expertinnen und Experten:

  • Annette Krause, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
  • Inga Matthes, Volljuristin
  • Arnd Weishaupt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf
  • Uwe Stark, Richter am Amtsgericht Siegen
  • Ursula Groos, Rechtsanwältin und Mediatorin
  • Karola Roßmy, Dipl.-Psychologin

Neben den Fachvorträgen lag in diesem Jahr ein besonderer Fokus auf der beruflichen

Orientierung. Die IRZ organisierte ein Fachgespräch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem BMJ und diskutierte mögliche Berufschancen der Teilnehmenden. Zusätzlich nahmen die Teilnehmenden an einem Bewerbungstraining teil und konnten sich bei der Expertin Frau Roßmy individuelles Feedback zu ihren Lebensläufen einholen.

Auf Grund der positiven Resonanz plant die IRZ auch im nächsten Jahr eine Gruppe von Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Berlin einzuladen. Zu diesem Fortbildungskonzept gehört zudem das Hospitationsprogramm, welches in diesem Jahr im Zeitraum September bis Dezember 2023 stattfinden wird.

Online-Seminar „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Multilateral

Einführung in den Menschenrechtsschutz war das Thema eines Online-Seminars für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten, das die IRZ am 9. Juni 2023 veranstaltete. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanzierte die Maßnahme.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des seit 2016 laufenden Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten statt. Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Die Teilnehmenden sollen außerdem im Falle einer Rückkehr in ihre Heimatländer das erworbene Wissen für den Aufbau des Rechtsstaats vor Ort anwenden.

Die Teilnehmenden lernten das internationale Menschenrechtsschutzsystem und dessen Umsetzung in Europa und Deutschland kennen. Außerdem wurden verschiedene Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen besprochen.

An der Veranstaltung nahmen 22 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten, Iran und Saudi-Arabien teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Dr. Sigrid Jacoby, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen und Leiterin der Unterabteilung IV C des BMJ, beteiligte sich im Auftrag der IRZ als Expertin an dem Seminar. Die Veranstaltung wurde simultan übersetzt (Arabisch – Deutsch), sodass alle Teilnehmenden den Vorträgen und Diskussionen folgen und Fragen auch auf Arabisch stellen konnten.

Im Fokus standen die folgenden Themen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Verankerung der Menschenrechte in der EMRK, EU GRC und im GG sowie das Verhältnis dazwischen
  • Verfahrensarten vor dem EGMR, insb. das Individualbeschwerdeverfahren und Rechtsfolgen
  • Ausgewählte Entscheidungen des EGMR und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung, Überwachung der Urteilsumsetzung und Folgen bei Nicht-Umsetzung
  • Kontrollmechanismen zur Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen
  • Internationale Menschenrechte in der deutschen Praxis (bspw. in der Ministerialpraxis)

Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an der Thematik. Ihre Fragen betrafen unter anderem das gerichtliche Verfahren, die Kontrollmechanismen oder auch den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Im Rahmen der Diskussionsrunde fand ein reger Austausch mit der Expertin Dr. Jacoby statt.

Nach dem sehr positiven Feedback der Teilnehmenden und der Expertin, plant die IRZ auch im kommenden Jahr die Durchführung ähnlicher Formate und Folgeveranstaltungen.