Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. (mitte) während seines Referats, rechts neben ihm, Präsident des Verfassungsgerichts, Budimir Šćepanović.
Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. (mitte) während seines Referats, rechts neben ihm, Präsident des Verfassungsgerichts, Budimir Šćepanović.
Montenegro

„Schutz des Rechts auf Privatheit“ lautete der Titel der Regionalkonferenz der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die die IRZ in Zusammenarbeit mit dem montenegrinischen Verfassungsgericht mit Mitteln aus der Projektförderung des Auswärtigen Amtes vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 in Budva ausrichtete.

Zur einschlägigen Rechtsprechung ihrer Gerichte referierten die Präsidentinnen der Verfassungsgerichte von Bosnien und Herzegowina, Valerija Galić, von Nordmazedonien, Dobrila Kacarska, sowie von Serbien, Snežana Marković, und Richterin am Verfassungsgericht von Montenegro, Snežana Armenko. Die Eröffnungsrede hielten der Präsident des Verfassungsgerichts von Montenegro, Budimir Šćepanović und der zuständige Projektbereichsleiter der IRZ, Dr. Stefan Pürner. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellte dessen ehemaliger Richter, Prof. Dr. Udo Steiner vor.

Die unterschiedlichen Schwerpunkte der Referate zeigten, wie breit die Lebenssachverhalte und Rechtsfragen sind, die unter den Begriff „Recht auf Privatheit“ fallen. Dies reicht vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung über die Voraussetzungen, die an eine Überwachung der Kommunikation von Verdächtigen im Ermittlungsverfahren zu stellen sind, bis hin zum Geschlechterbegriff und der Verfassungsmäßigkeit einer Widerspruchslösung für eine Organtransplantation.

Diese bereits traditionelle Regionalkonferenz konnte erstmals nach der Pandemie wieder in Präsenz stattfinden und war durch intensive Diskussionen – insbesondere zu den beiden letztgenannten Themen – geprägt. Die Teilnehmenden nutzten außerdem die Möglichkeit zum informellen bilateralen Austausch.