Online-Seminar „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Teilnehmende des Online-Seminars „Einführung in den Menschenrechtsschutz“ für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten.
Multilateral

Einführung in den Menschenrechtsschutz war das Thema eines Online-Seminars für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten, das die IRZ am 9. Juni 2023 veranstaltete. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanzierte die Maßnahme.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des seit 2016 laufenden Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten statt. Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Die Teilnehmenden sollen außerdem im Falle einer Rückkehr in ihre Heimatländer das erworbene Wissen für den Aufbau des Rechtsstaats vor Ort anwenden.

Die Teilnehmenden lernten das internationale Menschenrechtsschutzsystem und dessen Umsetzung in Europa und Deutschland kennen. Außerdem wurden verschiedene Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen besprochen.

An der Veranstaltung nahmen 22 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten, Iran und Saudi-Arabien teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Dr. Sigrid Jacoby, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen und Leiterin der Unterabteilung IV C des BMJ, beteiligte sich im Auftrag der IRZ als Expertin an dem Seminar. Die Veranstaltung wurde simultan übersetzt (Arabisch – Deutsch), sodass alle Teilnehmenden den Vorträgen und Diskussionen folgen und Fragen auch auf Arabisch stellen konnten.

Im Fokus standen die folgenden Themen:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Verankerung der Menschenrechte in der EMRK, EU GRC und im GG sowie das Verhältnis dazwischen
  • Verfahrensarten vor dem EGMR, insb. das Individualbeschwerdeverfahren und Rechtsfolgen
  • Ausgewählte Entscheidungen des EGMR und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung, Überwachung der Urteilsumsetzung und Folgen bei Nicht-Umsetzung
  • Kontrollmechanismen zur Einhaltung von internationalen Menschenrechtsverpflichtungen
  • Internationale Menschenrechte in der deutschen Praxis (bspw. in der Ministerialpraxis)

Die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an der Thematik. Ihre Fragen betrafen unter anderem das gerichtliche Verfahren, die Kontrollmechanismen oder auch den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Im Rahmen der Diskussionsrunde fand ein reger Austausch mit der Expertin Dr. Jacoby statt.

Nach dem sehr positiven Feedback der Teilnehmenden und der Expertin, plant die IRZ auch im kommenden Jahr die Durchführung ähnlicher Formate und Folgeveranstaltungen.