Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Staatsangehörigkeitsrecht

Multilateral

Die IRZ veranstaltete ein Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Thema „Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsverfahren“, das im Rahmen der institutionellen Zuwendung durch das Bundesministerium der Justiz finanziert wurde und am 18. September 2023 stattfand.

Das Online-Seminar stellte den zweiten Teil einer zweitägigen Seminarreihe zu dem Themengebiet dar, wobei sich der erste Teil im April 2023 mit dem Thema „Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht“ beschäftigte.

Frau Aisha Irshad, Rechtsanwältin für Migrationsrecht, vermittelte als Expertin im Auftrag der IRZ die Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Einbürgerungsverfahrens.

  • Hierzu zählten unter anderem: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG
  • Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG
  • Tatbestandsvoraussetzungen nach §§ 8-10 StAG
  • Geplante Einbürgerungsreform

Die komplexen Inhalte und theoretischen Ausführungen wurden anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen erläutert.

Migrationsrechtlich relevante Themen wie Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht sowie das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind für die Teilnehmenden besonders relevant, weshalb die Seminarreihe zu speziell diesen Themenbereichen konzipiert wurde. Die erlernten Kenntnisse sollen die Juristinnen und Juristen nach Möglichkeit in ihrer Berufspraxis anwenden und somit ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

An der Veranstaltung nahmen 24 Personen unter anderem aus Syrien, Ägypten, Irak, Saudi-Arabien und Bahrain teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Sie nutzten die Gelegenheit für fachliche Fragen und zeigten so deutlich ihr Interesse an der Thematik. Insbesondere in Bezug auf die Unterhaltsfähigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung stellten die Teilnehmenden viele Fragen. Es wurden aber auch spezielle Fälle diskutiert, wie etwa die Einbürgerung von Staatenlosen. Abschließend erläuterte Frau Irshad die geplanten Änderungen im Rahmen der Einbürgerungsreform, die 2024 in Kraft treten sollen.

Auf Grund der hohen Nachfrage nach migrationsrechtlichen Themen plant die IRZ auch im nächsten Jahr Veranstaltungen in diesem Bereich durchzuführen.