Anwaltshospitationsprogramm: Verlängerung der Bewerbungsfrist!

Multilateral

Die IRZ plant auch im Jahr 2023 gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein die Durchführung eines multilateralen Hospitationsprogramms für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Das Programm wird vom 27. August bis zum 28. September 2023 in Deutschland durchgeführt und richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus unseren Partnerstaaten mit sehr guten Deutschkenntnissen.

Die Bewerbungsfrist wurde auf Freitag, den 26. Mai 2023 verlängert.

Alle Informationen finden Sie in der Programmbeschreibung.

Für Bewerbungen verwenden Sie bitte ausschließlich den Bewerbungsbogen, der auf Deutsch auszufüllen ist.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auch auf der Website: https://www.irz-netzwerk.eu/

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Verwaltungsrecht

Multilateral

Am 12. April 2023 veranstaltete die IRZ ein Online-Seminar für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zum Thema Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht, das vom Bundesministerium der Justiz finanziert wurde. Die Veranstaltung bildete den ersten Teil einer zweitägigen Seminarreihe zum Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungsverfahren und den entsprechenden Rechtsmitteln.

Im Rahmen des Förderprogramms zur nachhaltigen Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten informierten sich die Teilnehmenden über Grundlagen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts und bauten ihr Wissen in den ausgewählten Themen weiter aus. Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Prozessrecht sind für die Zielgruppe von großer Bedeutung.

Migrationsrechtlich relevante Themen wie Staatsangehörigkeits-, Aufenthalts- und Asylrecht sowie das allgemeine Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind für die Teilnehmenden besonders relevant, weshalb die Seminarreihe speziell diese Themenbereiche aufgreift. Die Veranstaltung behandelte auch die Grundlagen und Grundsätzen der Verwaltung und ihrer Verfahren, welche auch im allgemeinen Verwaltungsrecht zu finden sind.

Eva Wiglinksi, Richterin am Verwaltungsgericht Minden, vermittelte im Auftrag der IRZ als Expertin den Teilnehmenden die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts und bedeutender Klagearten. Folgende Themen wurden im Einzelnen behandelt:

  • Handlungsformen der Verwaltung, der Verwaltungsakt und seine Bekanntgabe
  • Die Differenzierung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Norm
  • Gebundene Entscheidungen, Ermessensentscheidungen
  • Die rechtmäßige Ausübung von Ermessensentscheidungen und die gerichtliche Kontrolldichte
  • Rechtsschutz in Bezug auf Verwaltungsakte; die Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage (insbesondere in Form der Untätigkeitsklage)
  • Die Kosten des Verfahrens im Verwaltungsgerichtsprozess

Die erlernten Kenntnisse können die angehenden Juristinnen und Juristen in ihrer Berufspraxis anwenden und somit ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

An der Veranstaltung nahmen 20 Teilnehmende unter anderem aus Syrien, Ägypten und Irak teil. Zu der Gruppe zählten sowohl Personen, die bereits in ihren Heimatländern ein juristisches Studium abgeschlossen haben und in Anwaltsberufen tätig waren, als auch Personen, die an deutschen Universitäten studiert oder ein Masterstudium (LL.M) absolviert haben.

Die komplexen Inhalte und theoretischen Ausführungen wurden anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen erläutert, die Teilnehmenden lösten gemeinsam und mit Unterstützung der Expertin einen Übungsfall und wendeten somit direkt das neu erlernte Wissen an.

Die Diskussionsrunden zwischen den Themenblöcken nutzten sie für fachliche Fragen und zeigten so deutlich ihr Interesse an der Thematik. Insbesondere in Bezug auf das Asylverfahren, das Einbürgerungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten stellten sie zahlreiche Fragen und teilten persönliche Erfahrungen mit der Gruppe.

Im zweiten Teil der Seminarreihe, geplant für Ende Mai 2023, werden sich die Teilnehmenden gezielt mit dem Staatsangehörigkeitsrecht beschäftigen.

Workshop zu juristischer Fachsprache für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Multilateral

Um einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten zu leisten, organisierte die IRZ einen fünftätigen Sprachkurs zu juristischer Fachterminologie. Der Kurs fand vom 10. bis 14. Oktober 2022 in Bonn statt und wurde durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) finanziert.

Teilnehmende waren elf Juristinnen und Juristen aus der Region des Nahen Ostens. Beauftragt über die IRZ war der Dozent Tibor Linke, Volljurist, M.A. Islamwissenschaft und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Erlangener Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Während des Sprachkurses konnten sich die Teilnehmenden einen Überblick über das deutsche Zivil- und Strafrecht sowie das öffentliche Recht verschaffen. Dabei setzten sich die Teilnehmenden vor allem mit den Grundbegriffen und Grundlagen dieser Rechtsgebiete auseinander und räumten Missverständnisse bei Fachbegriffen anhand von Praxisbeispielen in einer regen Diskussion aus.


Maßgeblich behandelte Themen waren:

  • Im Zivilrecht: Die ordentliche Gerichtsbarkeit, Aufteilung des BGB, maßgebende Vorschriften aus dem BGB AT und aus dem Schuldrecht
  • Im Strafrecht: Anwendung des Strafrechts, wichtige Grundlagen und Besonderheiten, strafprozessrechtliche Begriffe
  • Im öffentlichen Recht: Das Grundgesetz und seine Staatsprinzipien, Wahlsystem, Verwaltungsakte und ihre Anfechtung, Eilrechtschutz
  • Formulieren eines Gutachtens und Urteils

Neben der Wortschatz- und Kenntniserweiterung wurde die Gruppe außerdem für die verschiedenen juristischen Ausdrucksstile und ihre Anwendung in der Praxis sensibilisiert.

Darüber hinaus wurden Exemplare aus den unterschiedlichen Schriftstücken (z.B. Anklageschrift, Klage, Klageerwiderung, Plädoyer, Beschluss, Urteil) im Rechtsverkehr hinsichtlich ihrer Bezeichnung, Form und Struktur erarbeitet.

Aufgrund des großen Interesses am wissenschaftlichen Arbeiten und dem richtigen Zitieren wurden Hinweise dazu übermittelt.

Im Anschluss an den Sprachkurs wurden Empfehlungen zu dem Thema „Aufbau, Formulierung und Form eines gelungenen Lebenslaufs sowie eines Bewerbungsschreibens“ gegeben.

Die Referenten machten die Teilnehmenden mit den diversen Ausdrucksstilen sowie Schriftsätzen vertraut, so dass sie damit ihre juristischen sprachlichen Fähigkeiten verbessern konnten.

Da der Kurs von der Zielgruppe gut angenommen wurde, plant die IRZ auch im kommenden Jahr die Durchführung ähnlicher Formate.