Marokko - Jahresbericht 2018

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars „Leichenfund – Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtsmedizin“ in Marrakesch
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars „Leichenfund – Zusammenarbeit zwischen Justiz und Rechtsmedizin“ in Marrakesch

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Seit dem „Arabischen Frühling“ Anfang 2011 hat König Mohamed VI. zahlreiche politische Reformen angestoßen. Er überarbeitete die Verfassung und stärkte damit die Macht des Ministerpräsidenten und des Parlaments. Erklärtes Ziel war es, die Unabhängigkeit der Justiz und den Schutz der Menschenrechte voranzubringen. Die Ankündigung einer umfassenden Justizreform im Jahr 2013 sollte der zweite wichtige Schritt sein, um diesem Ziel näherzukommen. Sechs strategische Hauptziele, darunter die Modernisierung der Justizverwaltung, die Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz und eine Überarbeitung des Strafrechts, wurden in der Charta zur Reform des Justizsystems festgehalten. Die Unabhängigkeit der Justiz sollte unter anderem durch eine moderne und reglementierte Rechtsmedizin gefördert werden. Im Bereich des Strafrechts sollten das Strafmaß für bestimmte Delikte überarbeitet und umfassende Resozialisierungsprogramme geschaffen werden.

Im Jahr 2016 ließ der Justizminister verlauten, dass 78 Prozent der Empfehlungen der Charta umgesetzt wurden.

Konzeption

Nach einer ersten erfolgreichen Zusammenarbeit im Jahr 2014 entschied sich die IRZ in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt, die rechtsstaatlichen Beziehungen zu Marokko zu vertiefen und auszubauen. Vor diesem Hintergrund setzte die IRZ im Zeitraum von 2015 bis 2017 ein Projekt zur Umsetzung der Rechtsreformen in Zusammenarbeit mit dem marokkanischen Justizministerium und dem Kassationsgerichtshof um.

2017 begannen darüber hinaus zwei weitere Projekte zu den Themen Rechtsmedizin und Reform des Strafvollzugs. Beide Projekte sprechen thematisch wichtige Punkte der Justizreform an und sollen helfen, die oben genannten Ziele zu erreichen. Das Rechtsmedizinprojekt wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin durchgeführt. Der Fokus liegt auf der Fortbildung von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern sowie Juristinnen und Juristen, unter anderem im Bereich des Strafprozessrechts und der Toxikologie. Zudem soll auch die Entwicklung einer Berufsordnung für die Rechtsmediziner unterstützt werden. Im Strafvollzugsprojekt liegt der Fokus insbesondere auf der Ausbildung des Strafvollzugspersonals sowie auf der Resozialisierung von Inhaftierten. Beide Kooperationsprojekte sind auf mehrere Jahre ausgelegt und laufen bis Ende 2019.

Tätigkeitsschwerpunkte 2018

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Seminar zur Ausarbeitung und Entwicklung einer Berufsordnung für Rechtsmediziner in Rabat
  • Fachgespräch zum aktuellen Gesetzentwurf einer Berufsordnung für Rechtsmediziner in Rabat
  • Sechs Expertengespräche zum Thema „Wichtige Grundlagen des Strafrechts für Rechtsmediziner“ im Rahmen von Hospitationen marokkanischer Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner an der Charité Berlin
  • Drei Seminare zum Thema „Leichenfund – Zusammenspiel von Justiz und Rechtsmedizin“ in Marrakesch, Casablanca und Tanger
  • Zwei Delegationsreisen zum Thema „Möglichkeiten der Rechtsmedizin für Juristen“ nach Berlin
  • Zwei Seminare zur Einführung in die Toxikologie in Casablanca und Agadir
  • Zwei Seminare zum Thema „Menschenwürdige Behandlung von Inhaftierten“ in Rabat
  • Themenübergreifende Delegationsreise zur menschenwürdigen Behandlung von Inhaftierten sowie zur beruflichen, handwerklichen und künstlerischen Ausbildung von Inhaftierten nach Berlin
  • Zwei Seminare zur beruflichen, handwerklichen und künstlerischen Ausbildung von Inhaftierten in Rabat
  • Zwei Seminare zur sozialen und psychologischen Unterstützung von Inhaftierten in Rabat
  • Seminar zum Thema „Good Governance in der Zusammenarbeit zwischen der Strafvollzugsbehörde und den einzelnen Anstalten“ in Rabat

Von der Europäischen Union finanziertes Projekt

EU-Technical-Asisstance-Projekt: Assistance technique auprès de la Délégation Générale à l‘Administration Pénitentiaire et à la Réinsertion pour appuyer la mise en œuvre des Politiques de réinsertion sociale des détenus et de prévention de la récidive

Die IRZ hat Ende 2018 dieses Projekt zum Strafvollzug in Marokko unter Federführung von DMI Associates aus Frankreich gewonnen. Weitere Partner sind B&S Europe aus Belgien und die GEPSA ebenfalls aus Frankreich. Das Konsortium hat sich gegen vier weitere Mitbewerber durchgesetzt. Das Budget liegt bei etwas unter drei Millionen Euro.

Inhaltlich geht es um die Verbesserung der Standards im Strafvollzug, die Resozialisierung von Häftlingen und die Prävention von Rückfällen. Zurzeit unterliegt das gesamte Strafrechtssystem in Marokko einer umfassenden Reform. Ziel dieses Projekts ist es, diesen Gesamtprozess zu unterstützen. Dabei sollen die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen Anwendung finden. Hauptbegünstigte ist die Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung in Marokko (Délégation Génerale de l’Administration Pénitentaire et à la Réinsertion).

Der Vertrag dazu wurde Ende November 2018 zwischen dem Konsortium und der EU unterzeichnet. Vertragsbeginn und damit auch die Arbeitsaufnahme für die drei Langzeitexperten war der 1. Dezember 2018. Das Projekt wurde durch eine Kick-off-Veranstaltung am 6. Dezember 2018 in Rabat offiziell gestartet. Die Vertragslaufzeit beträgt 34 Monate.

Ausblick

Die IRZ plant, ihr Engagement in den oben genannten Themenfeldern 2019 fortzusetzen und ihre Zusammenarbeit mit den marokkanischen Partnern zu intensivieren. In beiden Projekten sollen die Aktivitäten regional ausgeweitet werden. Auf diese Weise kann einer weit größeren Zielgruppe der Zugang zu den Seminaren ermöglicht werden. Im Strafvollzugsprojekt soll zudem aufgrund der sehr positiven Resonanz die Teilnehmerzahl erhöht werden. Auch eine Verlängerung des Projekts bis Ende 2020 ist vorgesehen. Gemeinsam mit der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung in Marokko (DGAPR) soll darüber hinaus in einer Pilotvollzugsanstalt eine EDV-Schulungsstätte eingerichtet werden. Im Rechtsmedizinprojekt wird die Kooperation mit dem Justizministerium, der Staatsanwaltschaft und der marokkanischen Gesellschaft für Rechtsmediziner vertieft. Anfang 2019 soll in Marokko ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Aufgaben und Pflichten sowie die Zulassungsvoraussetzungen für die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner regelt. Zu diesem Themenbereich sind mehrere Rundtischgespräche mit allen beteiligten Akteuren geplant. Die bislang sehr erfolgreichen Seminare zum Thema „Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Rechtsmedizin“ sollen im Jahr 2019 weiter fortgeführt und thematisch vertieft werden.