Zusammenarbeit mit der Magistratenschule der Republik Albanien

Grafik: IRZ
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Albanien

Im Bereich der bilateralen Zusammenarbeit mit dem Partnerstaat Albanien rückte der Fokus im April und Mai 2021 auf die Kooperation mit der Magistratenschule. Die Magistratenschule ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.

Vier Online-Veranstaltungen widmeten sich folgenden Themen:

  • „Aufbau der Staatsanwaltschaft und die Rolle des GStA“ am 9. April 2021
  • „Justiz und Medien“ am 15. April 2021
  • „Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit der Richterschaft“ am 4. Mai 2021
  • „Verfassungsbeschwerde“ am 7. Mai 2021

Von deutscher Seite begleiteten die Online-Seminare:

  • Walter Selter, Generalstaatsanwalt a.D.
  • Brigitte Koppenhöfer, Vorsitzende Richterin am Landgericht a.D.
  • Prof. Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Im Rahmen der Veranstaltungen ist es der IRZ gelungen, die bereits bestehende vertrauensvolle Zusammenarbeit weiter zu vertiefen und bedarfsorientiert zu beraten. So wurde z.B. die 2018 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe zum Thema Verfassungsbeschwerde um die Zusammenarbeit mit der Magistratenschule erweitert.

Außerdem knüpften die Seminare an aktuelle Debatten an, wie z.B. zum Gesetz Nr. 97/2016 „Über die Organisation und Funktion der Staatsanwaltschaft in der Republik Albanien“.

Die Expertin und Experten der IRZ verfolgen und begleiten seit Jahren die Entwicklungen im Partnerstaat Albanien und brachten die deutsche sowie europäische Sicht und Erfahrung in die Diskussionen ein.

Die Veranstaltungen wurden im Rahmen der institutionellen Zusammenarbeit vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziert. Es ist geplant, die Zusammenarbeit mit der Magistratenschule im Laufe des Jahres fortzuführen.


Seminar „Staatliche Inspektionen und Geldwäscheprävention im Notariat“ mit der Bundesnotarkammer

Grafik: IRZ
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Albanien

Nach einer erfolgreichen Veranstaltung mit der albanischen Notarkammer und der Bundesnotarkammer (BNotK) im Dezember 2020 weitet die IRZ die Kooperation aus. Im Rahmen dessen organisierte die IRZ gemeinsam mit der BNotK, der albanischen Notarkammer sowie dem EU-Projekt EURALIUS am 12. März 2021 das Online-Seminar „Staatliche Inspektionen und Geldwäscheprävention im Notariat“ als Auftaktveranstaltung einer Reihe zu notariellen Themen. Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanzierte Seminar richtete sich an rund 25 albanische Notarinnen und Notare.

Neben der Teamleiterin von EURALIUS V, Dr. Agnes Bernhard, eröffneten Fatmir Laçej, Vizepräsident der Notarkammer Albanien, Richard Bock, Generalbevollmächtigter für Internationale Angelegenheiten der BNotK sowie Viktoria Hoebel von der IRZ die Teilnehmenden.

Das Seminar behandelte die folgenden drei Themenblöcke:

  • Geldwäscheprävention im Notariat nach der 5. EU–Geldwäscherichtlinie
  • Geldwäscheprävention in der notariellen Praxis
  • Inspektion im albanischen Notariat

Referenten des Seminars waren Notarassessor Martin Thelen, Mitglied der Geschäftsführung der BNotK, und Dr. Lovro Tomasic, Bevollmächtigter für Internationale Angelegenheiten der BNotK.

Martin Thelen referierte zum ersten Themenschwerpunkt und stellte dabei den rechtlichen Rahmen in Deutschland im Bereich der Geldwäschebekämpfung ausführlich dar. Mit Blick auf das Geldwäschegesetz ging er näher auf das Risikomanagement, die Sorgfalts- sowie die Meldepflichten ein. Die zwei folgenden thematischen Schwerpunkte übernahm Dr. Lovro Tomasic. Anhand von acht Fallbeispielen erläuterte er theoretische und praktische Aspekte in Bezug auf das Geldwäschegesetz und wies anhand dessen auf sogenannte „Red Flags“ hin. Abschließend gab er einen Einblick in den Ablauf einer Amtsprüfung. Mittels einer von ihm erstellten Checkliste erläuterte Dr. Tomasic Details zur Amtsprüfung und ging dabei näher auf die Rolle der geprüften Notarin bzw. des geprüften Notars ein.

In Albanien gibt es ein an EU-Standards angepasstes Gesetz zur Geldwäscheprävention. Allerdings hat sich in dem Land noch keine Amtsprüfungspraxis etabliert, obwohl im vergangenen Jahr schon einige Prüfungen durchgeführt wurden. Alle Seminarteilnehmenden begrüßten eine standardisierte Prüfungspraxis sowie ihre aktive Mitwirkung in dem Prozess.
Der Austausch während des Seminars war ausgesprochen rege, was das hohe Interesse der Teilnehmenden und die Aktualität des Themas unterstreicht.

Zweite Schulung zum Verfassen von E-Kommentaren

Grafik: IRZ
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Albanien

Eine transparente und einheitliche Rechtsprechung im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ist einerseits wichtig, damit die Rechtsanwendenden sowie die Bürgerinnen und Bürger das albanische Justizsystem akzeptieren, andererseits vor dem Hintergrund der kürzlich eröffneten EU-Beitrittsverhandlungen mit dem Balkanstaat unerlässlich. Vor diesem Hintergrund führt die IRZ seit Mitte 2019 ein vom Auswärtigen Amt finanziertes Projekt durch, das sich die Weiterentwicklung des ersten in Albanien entwickelten juristischen Online-Kommentars zum Ziel setzt.

Das Projekt knüpft an die Arbeit von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten an, die 2017 im Rahmen des EU-Action Grants EURALIUS eine elektronische Plattform (Komentari Elektronik) entwickelt hatten. Eine Mittelaufstockung durch das Auswärtige Amt im April 2020 erlaubte es den Projektverantwortlichen, den Stamm der albanischen Autorinnen und Autoren des Kommentars um fünf Personen zu erweitern. Da diese weder an der im vergangenen Jahr durchgeführten Schulung zum Verfassen von E-Kommentaren teilgenommen hatten noch mit den einheitlichen Projektstandards vertraut waren, wurde die Schulung am 13. Mai 2020 in Form eines Online-Seminars wiederholt.

Als IRZ-Experten waren Prof. Dr. Bernd Heinrich, Prof. Dr. Jörg Kinzig, Prof. Dr. Bernd Hecker, allesamt Universität Tübingen, sowie Prof. Dr. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin zugeschaltet. Sie gaben Einblicke in die deutsche Kommentartradition und führten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Diskussion, die von den Vor- und Nachteilen von Online-Kommentaren im Vergleich zu Printkommentaren über verschiedene Zitierweisen und internationale Kommentarstandards bis zum Vergleich der albanischen und deutschen Art und Weise der Kommentierung reichte.

Der Folgetag stand im Zeichen der „Lessons learned“. In einer offenen Runde diskutierte der wissenschaftliche Beirat, dem neben den deutschen Professoren auch zwei albanische Experten angehören, mit den derzeitig acht Autorinnen und Autoren über die bisherigen Erfahrungen im Verfassen und Beurteilen von E-Kommentaren. Darüber hinaus wurde die Online-Schaltung genutzt, um das weitere Projektvorgehen festzulegen.

Der nun aufgestockte Stamm der Autorinnen und Autoren soll bis Jahresende Artikel der albanischen Strafprozessordnung sowie des Gesetzes über den Status von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten kommentieren. Das Projekt wird mit Öffentlichkeitsveranstaltungen in Albanien enden, auf denen die Ergebnisse vorgestellt werden sollen mit dem Ziel, das Bewusstsein der Rechtsanwendenden und öffentlichen Institutionen für die Bedeutung rechtswissenschaftlicher juristischer Kommentierung zu schärfen.