Seminar zum Thema „Geldwäscheprävention in der Anwaltschaft“

Auf dem Podium von links nach rechts: Agim Muslia (FIU Albanien), Edmond Konini (Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer), Prof. Dr. Maksim Haxhia (Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer), Dr. Philip Seel (Experte), Dr. Veronika Denninger (Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer).
Auf dem Podium von links nach rechts: Agim Muslia (FIU Albanien), Edmond Konini (Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer), Prof. Dr. Maksim Haxhia (Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer), Dr. Philip Seel (Experte), Dr. Veronika Denninger (Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer).
Albanien

In Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer und der Bundesrechtsanwaltskammer führte die IRZ am 19. und 20. Juni 2023 ein Seminar zum Thema „Geldwäscheprävention in der Anwaltschaft“ durch.

Hintergrund der Veranstaltung war die Überarbeitung des Gesetzes „Über den Anwaltsberuf in der Republik Albanien“ im Jahr 2018. Demgemäß ist die Anwaltschaft unter der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb des eigenen Mandantenstammes der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Für die Darstellung des deutschen und europäischen Rechtsrahmens konnte die IRZ durch Vermittlung der Bundesrechtsanwaltskammer Herrn Dr. Philip Seel, Rechtsanwalt und Notar von der Kanzlei STREITBÖRGER PartGmbB in Hamm, gewinnen.  

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen zählten:

  • Aufbau und Struktur der selbstverwaltenden anwaltlichen Geldwäscheaufsicht
  • Phänomenologie der Geldwäsche im Bereich der Anwaltschaft
  • Praxis der Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern
  • EU-Initiativen zur Geldwäschebekämpfung

Herr Dr. Seel ging ausführlich auf die deutsche Rechtspraxis im Bereich der Geldwäscheprävention und -bekämpfung ein und brachte den 22 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten am Beispiel seiner ehrenamtlichen Funktion als Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm die dahingehenden Aufgaben und Herangehensweisen der deutschen Kammern näher. Herr Edmond Konini, Generalsekretär der albanischen Rechtsanwaltskammer und Herr Agim Muslia, Leiter der albanischen FIU, spiegelten diese Vorträge anhand der albanischen Gesetzeslage. In der anschließenden Fachdiskussion kommentierten die Teilnehmenden in zahlreichen Wortbeiträgen die Themen.

Im Laufe des Seminars wurde deutlich, dass sich die albanische Anwaltschaft aufgrund der Gesetzesänderung in einem Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an der Geldwäschebekämpfung und ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber den Mandantinnen und Mandanten sieht. Wenngleich sich die albanischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als „Verpflichtete des Gesetzes“ sehen, äußerten einige Teilnehmende zunächst den Wunsch nach Klärung, ob und durch wen eine Risikoanalyse des Mandantenstammes durchgeführt werden muss. Aufgrund des finanziellen und personellen Mehraufwands, der mit dieser Risikoanalyse einhergeht, wurden Befürchtungen laut, dass die Position der Rechtsanwaltschaft in Albanien geschwächt werden könnte.

Die Veranstaltung wurde aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz finanziert und knüpft an die jahrelange intensive Zusammenarbeit mit der albanischen Rechtsanwaltskammer an. Langfristig hat der Austausch zum Ziel, albanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fachlich und praxisnah zu unterstützen sowie europäische und deutsche Best Practices aufzuzeigen, um einen Beitrag zu einer effektiven und effizienten Geldwäschebekämpfung in Albanien zu leisten.

Seminar zum Thema „Cyberkriminalität – Hetze im Internet“

Seminar zum Thema „Cyberkriminalität – Hetze im Internet“ in Kooperation mit der albanischen Magistratenschule am 18. und 19. Mai 2023.
Seminar zum Thema „Cyberkriminalität – Hetze im Internet“ in Kooperation mit der albanischen Magistratenschule am 18. und 19. Mai 2023.
Albanien

Am 18. und 19. Mai 2023 richtete die IRZ in Kooperation mit der albanischen Magistratenschule ein Seminar zum Thema „Cyberkriminalität“ aus. Aufbauend auf die bisherigen Beratungen wurde im Rahmen der Veranstaltung die Anpassung der albanischen Rechtsordnung an das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität diskutiert. Der Fokus lag hier auf dem Bereich der Anfeindung von Menschen in Bezug auf deren Herkunft, sexueller Orientierung sowie physischen und/oder psychischen Einschränkungen. Ferner wurde die Verbreitung von religiösem Extremismus und Holocaust- oder Völkermordleugnungen behandelt. 

Für die Darstellung des deutschen und europäischen Rechtsrahmens hatte die IRZ Herrn Frank-Michael Laue, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet / Niedersachsen (ZHIN), eingeladen.  

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen zählten:

  • Kriminalitätsphänomen der Hasskriminalität im Internet
  • Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität
  • Materiell-rechtliche Normen und Gesetzesänderungen zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hasskriminalität in Albanien und Deutschland
  • Herangehensweise deutscher Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Hetze im Internet
  • Strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen und einschlägige strafprozessuale Vorschriften in Albanien und Deutschland
  • Darstellung der Meldewege zu den Strafverfolgungsbehörden in Deutschland
  • Sicherstellung und Verwendung elektronischer Beweismittel

Gemeinsam mit den albanischen Referierenden, Frau Denisa Asko (Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft Tirana) und Herr Edmond Koloshi (Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Durres), wurden die Themen im deutsch-albanischen Rechtsvergleich dargestellt, sodass den 18 anwesenden Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Ansatzpunkte für Fragen und Diskussionen geboten werden konnte.

Während im Laufe der Vorträge von albanischer Seite ersichtlich wurde, dass Hetze im Internet zumeist nicht strafrechtlich verfolgbar ist, machte Herr Laue deutlich, dass es auch in Deutschland eines Präzedenzfalls bedurfte, um gegen derlei Straftaten vehementer vorgehen zu können: die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019. Diese Geschehnisse führten unter anderem dazu, dass einige Bundesländer Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet errichteten, von deren Aufbau und Herangehensweise Herr Laue am Beispiel der Zentralstelle in Niedersachsen berichtete.

Die Veranstaltung wurde aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz finanziert und knüpft an die jahrelange intensive Zusammenarbeit mit der Magistratenschule an, im Rahmen derer die Aus- und Weiterbildung der albanischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft unterstützt wird.

110 Jahre Oberster Gerichtshof – Die IRZ zu Gast bei der Jubiläumsfeier in Albanien

Konferenz zum Thema „Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: von nationaler Identität zu universellen Werten" anlässlich des 110. Jubiläums des Obersten Gerichtshofs der Republik Albanien, 10. Mai 2023, Tirana (Albanien).
Konferenz zum Thema „Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: von nationaler Identität zu universellen Werten" anlässlich des 110. Jubiläums des Obersten Gerichtshofs der Republik Albanien, 10. Mai 2023, Tirana (Albanien).
Albanien

Anlässlich des 110. Jubiläums des Obersten Gerichtshofs der Republik Albanien fand am 10. Mai 2023 in Tirana eine internationale Konferenz zum Thema „Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: von nationaler Identität zu universellen Werten" statt. Die IRZ und Richterin am Bundesgerichtshof Frau Babette Pohl waren Ehrengäste der Jubiläumsfeier.

Die Konferenz stand im Zeichen der albanischen Justizreform, des EU-Integrationsprozesses sowie der Rolle Oberster Gerichte für die Harmonisierung nationaler justizieller Praxen mit internationalen Standards.

Zu den Teilnehmenden der Konferenz zählten Richterinnen und Richter der Obersten Gerichte und Verfassungsgerichte aus Albanien, Italien, Frankreich, Aserbaidschan, der Türkei, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro, Deutschland, sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesfinanzhofs der USA.

In den Eröffnungsreden betonten der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Albaniens, Herr Sokol Sadushi, und die Präsidentin des Verfassungsgerichts Albaniens, Frau Holta Zaçaj, die Bedeutung eines unabhängigen Justizsystems als Essenz des Rechtsstaats und als Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz. Präsident Bajram Begaj erklärte, dass der Oberste Gerichtshof Albaniens einen unverzichtbaren Beitrag dazu leiste, die albanische Rechtsprechung in Einklang mit den Grundsätzen der europäischen Justiz zu bringen und den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Frau Naureda Llagami, Vorsitzende des Hohen Justizrates Albaniens, hob wiederum die Notwendigkeit, aber auch die fortbestehenden Herausforderungen im Zuge der albanischen Justizreform hervor.

Von internationaler Seite unterstrich Frau Christiane Hohmann, Botschafterin der Europäischen Union in Albanien, die Bedeutsamkeit einer qualitativen und unabhängigen Justiz als einen der wichtigsten Grundpfeiler der EU-Integration. Sie betonte, dass Richter- und Staatsanwaltsräte die hohen Standards der Überprüfung einhalten sollten, um die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und angemessene Funktionsweise der Justiz sicherzustellen. Auch Frau Yuri Kim, Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika in Albanien, bekräftigte die Unverzichtbarkeit einer strikten Gewaltenteilung.

Im Rahmen der Konferenz diskutierten rund 15 Panellisten vor über 150 Teilnehmenden ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit:

  • der Rolle der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs bei der Gestaltung der nationalen Rechtskultur (Panel I)
  • der Berücksichtigung internationaler Standards in der Rechtsprechung Oberster Gerichte (Panel II)
  • dem Weg zur EU-Integration: Historische Perspektiven und aktuelle Herausforderungen bei der Ausgestaltung der Rolle Oberster Gerichte (Panel III und IV)

Die Konferenz bot den Teilnehmenden eine wertvolle Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion gemeinsamer Herausforderungen. Die Bedeutung einer unabhängigen, integren und professionellen Justiz als Fundament des Rechtsstaats und des EU-Integrationsprozesses stand dabei stets im Vordergrund der Gespräche. Insbesondere wurde die essenzielle Rolle des Obersten Gerichtshofs Albaniens bei der Umsetzung der Justizreform herausgestellt.

Auf Einladung der IRZ referierte Frau Babette Pohl, LL.M., Richterin am Bundesgerichtshof, über das Verhältnis zwischen den europäischen Gerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union. In ihrem Vortrag hob Frau Pohl vor allem das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Artikel 267 AEUV zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts hervor und betonte die Widerstandsfähigkeit des europäischen Justizsystems trotz jüngster Auseinandersetzungen nationaler Verfassungsgerichte mit dem Gerichtshof der Europäischen Union. Der Vortrag endete mit dem Appell, dass die europäische Rechtsprechung ein wesentliches Instrument für den Schutz der Grundrechte, den Schutz von Minderheiten und den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit in Europa sei.  

Begleitet wurde Frau Pohl von Frau Dr. Frauke Bachler, Hauptgeschäftsführerin der IRZ, und von Frau Anja Finke, Stellvertretende Leiterin im Projektbereich Südosteuropa II / Südkaukasus. Im Rahmen der Feierlichkeiten führten sie zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Partnerorganisationen der IRZ aus Albanien und der Region.