Fachwissen und Dokumentationssoftware für die Dokumentationsstelle des Obersten Gerichts

Studienreise vom 23. bis 25. November 2022 für Mitarbeitende der Dokumentationsstelle des albanischen Obersten Gerichts zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Studienreise vom 23. bis 25. November 2022 für Mitarbeitende der Dokumentationsstelle des albanischen Obersten Gerichts zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Albanien

Die IRZ unterstützte auch 2022 die Dokumentationsstelle des albanischen Obersten Gerichts, die im Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat. Diese Zusammenarbeit findet im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts zum Thema „Gerichtsorganisation“ statt.

Studienreise für Mitarbeitende der Dokumentationsstelle des albanischen Obersten Gerichts zum Bundesverwaltungsgericht

Vom 23. bis 25. November 2022 hatten die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dokumentationsstelle des albanischen Obersten Gerichts die Möglichkeit, sich mit den Methoden und Abläufen der Rechtsdokumentation am Bundesverwaltungsgericht vertraut zu machen und einen praxisnahen Einblick in dessen vielfältigen Aufgaben zu erhalten.

Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, eröffnete die Studienreise. Herr Benjamin Weber, Leiter der Rechtsdokumentation am Bundesverwaltungsgericht, stellte gemeinsam mit seinem Team die Aufgaben und Organisation seiner Abteilung vor. Anschließend lernten die Teilnehmenden im Rahmen einer Führung durch das Gerichtsgebäude die ersten beiden hausinternen Dienste, den Zeitschrifteninhaltsdienst und den Aufsatzdienst kennen.

Am zweiten Veranstaltungstag gewannen die albanischen Dokumentarinnen und Dokumentare eine umfassende Übersicht über den Weg eines Entscheidungsdokuments am Bundesverwaltungsgericht und die Dokumentation einer Entscheidung in juris – dem juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem erhielt die Delegation einen Einblick in die Dokumentations- und Recherchemöglichkeiten in juris.

Der letzte Veranstaltungstag widmete sich der Präsentation der sogenannten „Dokumentationsstelle für Umwelt- und Planungsrecht“ sowie der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsdokumentation. In diesem Zusammenhang präsentierten die Veranstalter die Datenbank JuriFast sowie das Justizielle Netzwerk der Europäischen Union (JNEU).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer führten einen sehr lebendigen und interessierten Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Bundesverwaltungsgerichts. Sie sammelten Fachwissen, Erfahrungen und Impulse für den weiteren Aufbau der Dokumentationsabteilung am Obersten Gericht in Albanien.

Neue Dokumentationssoftware für das Oberste Gericht

In Kooperation mit der IRZ entwickelte der Start-up „jurmatix“ im 2022 eine Software für eine Rechtsprechungsdatenbank am Obersten Gericht der Republik Albanien. Hier erfolgt in Zukunft die Dokumentation der Entscheidungen des albanischen Obersten Gerichts durch die Dokumentationsabteilung. Auch eine Rechercheoberfläche steht den Richterinnen und Richtern zur Verfügung.

Die IRZ unterstützte die Rechtsprechungstätigkeit am albanischen Obersten Gericht maßgeblich und leistete einen Beitrag zu einer effizienteren und transparenteren Gerichtsverwaltung. Sie wird auch in 2023 die Dokumentationsabteilung des albanischen Obersten Gerichts fördern und gemeinsame Seminare im Bereich der Rechtsdokumentation ausrichten.

Konferenz zum Thema „Richterliche Ethik und Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter“

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Albanien

In Zusammenarbeit mit der Sonderberufungskammer der Republik Albanien organisierte die IRZ am 14. und 15. November 2022 eine Konferenz zu den Besonderheiten von Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter und Fragen der richterlichen Ethik. Für die Einblicke in die deutsche Praxis wirkten, auf Einladung der IRZ, Herr Dr. Frank Czaja, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln und Herr Dr. Ingo Werner, Richter am Oberlandesgericht Köln an der Veranstaltung mit.

Der erste Veranstaltungstag versammelte die sechs Richterinnen und Richter und zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderberufungskammer zu Fragen des materiellen Disziplinarrechts. Die Konferenz startete mit Grußworten von Frau Anja Finke, stellvertretender Leiterin des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ und Frau Albana Shtylla, Präsidentin der Sonderberufungskammer der Republik Albanien. Sie erklärte die Rolle, Aufgaben und aktuellen Herausforderungen der Sonderberufungskammer ausführlich. Die anschließenden Vorträge der beiden deutschen Experten fokussierten sich insbesondere auf den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens sowie das Verfahren vor den Richterdienstgerichten.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich den formellen Aspekten eines Disziplinarverfahrens gegen Richterinnen und Richter und richtete sich an rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsapparats der Sonderberufungskammer. Neben formellen Punkten über Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Fristen wurden auch Fragen zur Anonymisierung und Veröffentlichung von Entscheidungen im Rahmen von Disziplinarverfahren diskutiert.

Ein vertrauensvolles Diskussionsklima und ein besonders aktiver und interessierter Austausch zwischen dem deutschen Referententeam und den Vertreterinnen und Vertreter der Sonderberufungskammer prägten die Veranstaltung, welche das Auswärtige Amt im Rahmen einer Projektförderung zum Thema „Gerichtsorganisation“ finanzierte.

 

 

Seminar zur Verfassungsbeschwerde für die albanische Rechtsanwaltschaft

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Albanien

Am 25. Oktober 2022 veranstaltete die IRZ in Kooperation mit der albanischen Rechtsanwaltskammer ein Aufbauseminar für albanische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Thema „Verfassungsbeschwerde“.

Die Veranstaltung knüpfte an eine Seminarreihe zur Verfassungsbeschwerde an, welche 2018 ins Leben gerufen wurde. Nachdem die Veranstaltungen zwischen 2020 und Anfang 2022 pandemiebedingt online durchgeführt wurden, konnte das vierzehnte Seminar der Reihe in Vlora (Albanien) erneut als Präsenzveranstaltung angeboten werden und stieß somit auf besonders großes Interesse unter der albanischen Rechtsanwaltschaft.

Prof. Dr. Maksim Haxhia, Präsident der albanischen Rechtsanwaltskammer und Frank Hupfeld, Leiter des Projektbereichs Südosteuropa II und Südkaukasus der IRZ, eröffneten das Seminar vor 32 albanischen und 3 kosovarischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Auf Einladung der IRZ referierten Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Prof. Dr. Arta Vorpsi, Professorin des Verfassungsrechts, zur Europäischen Dogmatik der Menschenrechte, den Prüfschemata bei der Verletzung von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen der albanischen Verfassungsbeschwerde. Die theoretischen Grundlagen wurden anhand von konkreten Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft.

Die Veranstaltung bot insbesondere die Möglichkeit eines praxisorientierten und komparativen Erfahrungs- und Fachaustauschs zwischen deutschen und albanischen Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern mit dem Ziel, sich mit den Besonderheiten, Voraussetzungen und der praktischen Bedeutung der Verfassungsbeschwerde vertiefend vertraut zu machen.

Anlass der Seminarreihe ist die Änderung der albanischen Verfassung im Jahr 2016, seit der die albanischen Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich mit Individualverfassungsbeschwerden direkt an das albanische Verfassungsgericht zu wenden.