Online-Seminar zur Verfassungsbeschwerde für die Rechtsanwaltschaft der albanischen Region Vlora

Grafik: IRZ
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Albanien

Im Jahr 2018 startete die IRZ eine Seminarreihe zur albanischen Verfassungsbeschwerde und setzte diese am 13. und 14. Mai 2020 in Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechtsanwaltskammer fort. Nachdem die ersten vier Seminare als Präsenzveranstaltungen im Zentrum und Südosten des Landes (Tirana, Durres, Korça) stattfinden konnten, fand die fünfte Auflage für die Anwaltschaft in der Region Vlora aufgrund der Corona-Pandemie erfolgreich als Online-Seminar statt.

Hintergrund der Seminarreihe ist die Verfassungsänderung von 2016, die erstmals das Recht der Bürgerinnen und Bürger festschrieb, sich mit Individualbeschwerden direkt an das Verfassungsgericht wenden zu können. Grundlage für das Online-Seminar bildete die 2017 erschienene IRZ-Publikation „Die Verfassungsbeschwerde – Ein Handbuch für Praktikerinnen und Praktiker aus deutscher und albanischer Sicht“, die vom Referenten, Professor Dr. Jan Bergmann, Senatsvorsitzender am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, in Co-Autorenschaft mit Dr. Arta Vorpsi, wissenschaftliche Mitarbeiterin des albanischen Verfassungsgerichts, erstellt worden war.

Von Stuttgart aus zugeschaltet, ging Professor Bergmann am ersten Seminartag auf die europäische Dogmatik der Menschrechte sowie die Prüfschemen bei Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten ein. Am Folgetag brachte er den 17 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Verfassungsbeschwerden in Deutschland näher, erläuterte einige damit verbundene Sonderprobleme und schloss das Seminar mit einem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Auch wenn das albanische Verfassungsgericht aktuell nicht beschlussfähig ist, ermutigte Professor Bergmann die Anwaltschaft dennoch, passende Fälle einzureichen, um so das albanische Rechtssystem stetig weiterentwickeln zu können. Er empfahl dabei, in den Klageschriften nicht nur die albanische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte heranzuziehen, sondern im Hinblick auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft auch die Charta der Europäischen Union zu zitieren.

Nachdem die IRZ das Thema Verfassungsbeschwerde nun im Zentrum und im Süden des Landes verbreitet hat, ist angedacht, die Seminarreihe in Shkodra, der größten Stadt im Norden, fortzuführen.

Studienreise zum Thema Vermögensabschöpfung nach Berlin

Dr. Jutta Kemper (linke Seite, Mitte) begrüßt die albanische Delegation um Vize-Innenminister Besfort Lamallari (gegenüber) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Dr. Jutta Kemper (linke Seite, Mitte) begrüßt die albanische Delegation um Vize-Innenminister Besfort Lamallari (gegenüber) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Albanien

Auf Einladung der IRZ informierte sich eine elfköpfige albanische Delegation vom 17. bis 20. Februar 2020 in Berlin über das deutsche System der Vermögensabschöpfung. Hintergrund der Studienreise ist der albanische Anti-Korruptions-Plan. Er ist unter anderem im Hinblick auf EU-Beitrittsgespräche ein zentraler Bestandteil der Reformierung des Justizsystems.

Die albanische Delegation setzte sich aus Angehörigen folgender Institutionen zusammen:

  • Innenministerium,
  • Justizministerium,
  • Spezialeinheit gegen das organisierte Verbrechen,
  • Agentur für die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte sowie
  • Staatsanwaltschaft.

Zum Auftakt der Studienreise war die Delegation, die von Vize-Innenminister Besfort Lamallari begleitet wurde, zu Fachgesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingeladen. Nachdem die albanischen Gäste von Unterabteilungsleiterin Dr. Jutta Kemper begrüßt worden waren, stellten Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Referate die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen von 2017 in der Vermögensabschöpfung in Deutschland vor. Darüber hinaus referierten sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Vorläufige Sicherung von Vermögenswerten,
  • Gerichtliche Verfahren der Vermögensabschöpfung,
  • Vollstreckung der Vermögensabschöpfung nach rechtskräftiger Anordnung durch ein Gericht,
  • Opferentschädigung,
  • Internationale justizielle Rechtshilfe einschließlich Vollstreckungshilfe.

Gemeinsam mit den IRZ-Experten Detlef Kreutzer, ehemaliger Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt Hamburg, und Horst Bien, Leitender Oberstaatsanwalt in Duisburg, ging Prof. Dr. Martin Heger von der Humboldt-Universität zu Berlin im Anschluss auf die europarechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Vermögensabschöpfung ein und erläuterte dabei den Unterschied zwischen der EU-Richtlinie und der EU-Verordnung.

Am Folgetag war das Kriminalgericht Berlin die nächste Station der Studienreise. Dort erläuterten Jörg Raupach, Behördenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin, und Dr. Nina Thom, Oberstaatsanwältin und Leiterin der Abteilung für Vermögensabschöpfung, die Zuständigkeiten der Berliner Staatsanwaltschaft sowie die organisatorischen Veränderungen im Zuge der gesetzlichen Neuregelung von 2017. Der anschließende Fachaustausch beschäftige sich mit der statistischen Erhebung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen, der Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie einem anhängigen Fall der Clan-Kriminalität in Berlin, in dessen Zuge 77 Immobilien beschlagnahmt wurden. Danach wurden dieser sowie weitere Fälle bei einem Besuch im Landeskriminalamt Berlin gemeinsam mit Polizeivizepräsident Marco Langer und dem Dezernatsleiter Michael Horn, Dezernat LKA 31, aus polizeilicher Sicht beleuchtet.

Der Abschluss der Studienreise fand im Berliner Büro der IRZ mit den beiden IRZ-Experten statt, die die albanischen Gäste während der gesamten Zeit begleiteten. Zunächst referierte Horst Bien zur Organisation und zu den Zuständigkeitsgebiete der Staatsanwaltschaft Duisburg. In seinem Vortrag ging er vertiefend auf die statistische Erhebung von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung ein. Detlef Kreutzer fasste schließlich alle Themen der Studienreise noch einmal zusammen und verwies auf die Regelungen hinsichtlich der Vermögensabschöpfung, die von EU-Beitrittskandidaten umzusetzen sind.

Aufbauend auf die Themen der Studienreise sollen bis zum Jahresende 2020 Seminare mit allen relevanten Partnern stattfinden, deren Schwerpunkt die vergleichende Analyse der albanischen Gesetzeslage mit europäischen Anforderungen sein wird. Die Ergebnisse der Seminare sollen im Idealfall in Vorschläge zur konkreten Gesetzgebung münden.