Kosovo - Jahresbericht 2014

Länderbericht Kosovo 2014
Vertreter/innen des kosovarischen Justizministeriums und der Staatskanzlei zu Besuch im Deutschen Bundesstag anlässlich einer Studienreise in Berlin

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Die Republik Kosovo, die sich 2008 für unabhängig erklärte, ist mittlerweile von der Mehrzahl der UN-Mitgliedstaaten als unabhängiger Staat anerkannt worden, darunter von 23 der 28 Mitgliedstaaten der EU und von den USA. Der Internationale Gerichtshof stellte im Juli 2010 in einem rechtlich nicht bindenden Gutachten fest, dass die Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht gegen das Völkerrecht verstößt. Die Europäische Kommission klassifiziert Kosovo unter Hinweis auf die UN-Resolution 1244, die den endgültigen völkerrechtlichen Status offenlässt, als potenziellen EU-Beitrittskandidaten. Eine Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen und vielen anderen internationalen Organisationen bleibt Kosovo bis heute vorenthalten. Nach dem Krieg im Jahr 1999 wurde Kosovo unter die Verwaltungshoheit der Vereinten Nationen (UNMIK) gestellt. Seit Ende 2008 wird der Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in einem multiethnischen Staat zudem durch die „EULEX Kosovo“ unterstützt, wobei EULEX in gewissem Rahmen neben Mentoring, Monitoring und Advising auch exekutive Befugnisse im justiziellen und polizeilichen Bereich zustehen. Mit Blick auf den Ausbau der Kapazitäten der kosovarischen Behörden wurde das Mandat von EULEX 2012 neu zugeschnitten, bis Juni 2014 verlängert und vom Umfang her verringert. Im September 2012 wurde die Überwachung der Unabhängigkeit Kosovos beendet und der Internationale Zivile Repräsentant (ICR) im September 2012 abberufen, nachdem Kosovo den dafür erforderlichen Verfassungs- und Rechtsrahmen geschaffen hatte.

Im Fortschrittsbericht der EU für Kosovo wird das Jahr 2013 als historisch für Kosovo auf seinem Weg in die Europäische Union ausgewiesen. Kosovo ist den in der Machbarkeitsstudie für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vom Oktober 2012 benannten Anforderungen in den Bereichen der Rechtsstaatlichkeit, der öffentlichen Verwaltung, des Minderheitenschutzes und des Handels nachgekommen. Nunmehr sind Verhandlungen für ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Kosovo aufgenommen worden. Mit Blick auf die Erfüllung der Vorgaben aus diesem Abkommen muss Kosovo weitere Schritte unter anderem in den Bereichen der Rechtsstaatlichkeit, des Justizwesens, der öffentlichen Verwaltung, der Wahlreform, des Parlaments, der Menschen- und Grundrechte, des Minderheitenschutzes, des Handels und des Binnenmarktes unternehmen. Dabei stehen insbesondere auch die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, das Erlassen von Sicherheitsmaßnahmen für Justizpersonal und Verfahrensbeteiligte, der Abbau von Verfahrensrückstau und die Beachtung prozessrechtlicher Vorschriften im Vordergrund.

Konzeption

Die IRZ hat im Kosovo seit 2001 eine Reihe von bilateralen Projekten, Drittmittelprojekten und Twinning-Projekten geleitet. Die letzten Jahre waren geprägt durch eine intensive bilaterale Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht, der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pristina, dem Kosovo Judicial Institute (KJI) und dem Justizministerium. Die intensive bilaterale Zusammenarbeit mit dem KJI diente insbesondere der Nachhaltigkeit des im Jahre 2012 erfolgreich abgeschlossenen Twinning- Projektes „Legal Education System Reform“. Die weitere Verfolgung dieses Zweckes wurde im Jahr 2014 von dem Ende des Jahres 2013 angelaufenen Drittmittelprojekt „Further Support to Kosovo Legal Education Reform“ übernommen. Dieses Projekt läuft unter der Federführung der IRZ. Im Jahr 2014 wurde darüber hinaus die Implementierung des Twinning-Projektes „Strengthening International Legal Cooperation“ erfolgreich abgeschlossen. Zwei weitere Twinning-Projekte befinden sich seit 2014 in der Implementierungsphase.

Tätigkeitsschwerpunkte 2014

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Durchführung eines Workshops „Verfassungsgerichtsentscheidungen hinsichtlich Urteilsverfassungsbeschwerden“ mit Richter/innen am Verfassungsgericht und am Obersten Gericht in Mavrovo/ Mazedonien in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht
  • Erstellung eines Leitfadens „Beziehung zwischen dem Verfassungsgericht und den ordentlichen Gerichten im Kosovo – eine Perspektive von außen“ für Richter/innen an kosovarischen Gerichten in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Studienreise für je zwei Angehörige des Premierministerbüros und des Justizministeriums sowie einen Ausbilder am Kosovo Judicial Institute zum Thema „Zivilrechtsreform“ zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin

Rechtspflege

  • Studienreise „Gesetzgebung - insbesondere Rechtsangleichung und Rechtsbereinigung“ zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin für sechs Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilungen von Justizministerium und Premierministerbüro
  • Further Support to Legal Education Reform (EU-Service-Contract)
  • Improving the Approximation of Laws and Coherence of the Legal Framework (EU-Twinning)
  • Strengthening International Legal Cooperation (EU-Twinning)

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Strengthening the Correctional and Probation Services in Kosovo (EU-Twinning)

Aus- und Fortbildung

  • Teilnahme von drei Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pristina am Kurs „Deutsch für Juristen“ am Goethe-Institut in Bonn
  • Teilnahme von vier Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pristina an der Sommerschule „Deutsches Recht“ in Brühl und Bonn

Ausblick

Im Jahr 2015 soll die bilaterale Zusammenarbeit mit den bisherigen Partnerinstitutionen fortgesetzt werden. Insbesondere will die IRZ das Verfassungsgericht beim Aufbau einer eigenständigen Verfassungsgerichtsbarkeit im Kosovo weiter unterstützen. Anfragen zu Seminaren und Workshops liegen bereits vor. Einen weiteren Fokus legt die IRZ auf die Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Pristina. Darüber hinaus ist die Beratung des Conditional Release Panel am kosovarischen Obersten Gericht geplant.