Usbekistan - Jahresbericht 2016

Moot Court zu Zivil- und Zivilprozessrecht für Studierende der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent mit Esemurat Kanyazov (vorne, 5.v.r.), Rektor der Universität und Erster Vize-Justizminister a.D.

Moot Court zu Zivil- und Zivilprozessrecht für Studierende der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent mit Esemurat Kanyazov (vorne, 5.v.r.), Rektor der Universität und Erster Vize-Justizminister a.D.

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Das Zusammenspiel der staatlichen Organe Usbekistans bedarf infolge zahlreicher normativer und personeller Veränderungen immer wieder einer Neuausrichtung. Dabei verfolgt die Führung des Landes ein Entwicklungsmodell, das unter Aufrechterhaltung der innenpolitischen Stabilität politische und wirtschaftliche Reformen initiiert. Die beratende Unterstützung im Rechtsbereich umfasst verschiedene Vorhaben in der Gesetzgebung und im Justizwesen. Ziel des deutschen Engagements hier ist das Bestreben, die Entwicklung einer Rechtsordnung zu fördern, die auf allen Gebieten rechtsstaatlichen Prinzipien folgt. Eine der größten Stärken des Landes ist seine junge Bevölkerung, die in den letzten Jahren stetig wuchs, so dass der Erweiterung und der Verbesserung von Bildungschancen sowie der Förderung von Nachwuchskräften – auch im Bereich des Gerichts- und Justizwesens – ein besonderer Stellenwert zukommt.

Konzeption

Die bilaterale Zusammenarbeit wurde im Berichtsjahr weiterhin in vertrauensvoller Kooperation mit dem „Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung“ durchgeführt.

Schwerpunkte der Beratung bildeten das Investitionsrecht und die Schiedsgerichtsbarkeit. Der im vergangenen Jahr aufgenommene Fachdialog konnte 2016 im Rahmen einer Veranstaltung vor Ort und einer Studienreise nach Deutschland vertieft werden. Zum Gegenstand der Diskussion vor Ort wurden erneut die ICSID (International Center for the Settlement of Investment Disputes) -Verfahren, an denen Usbekistan beteiligt ist. Insbesondere wurden die praktischen Empfehlungen des deutschen Experten zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor dem ICSID dankbar aufgenommen. Die Studienreise nach Deutschland bot den Vertreterinnen und Vertretern des usbekischen Justizministeriums die Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch mit international erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie der Deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS), die sich ihrerseits an der Etablierung des Schiedsstandortes Deutschland und der Stärkung von internationalen Kontakten sehr interessiert zeigte. Insgesamt braucht Usbekistan für die Entwicklung als Investitionsstandort und die Abwicklung von Investitionsvorhaben zusätzlich einschlägig ausgebildete Juristinnen und Juristen.

Im Bereich der juristischen Ausbildung veranstaltete die IRZ einen Zivilrecht-Moot-Court mit den Lehrkräften und Studierenden der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent. Die Anwendung der verfahrensrechtlichen und materiellen Regelungen wurde in simulierten Verhandlungen vor einem Zivilgericht vermittelt. Dabei wurden die Richter-, Rechtsanwalts- und Parteirollen unter den deutschen und usbekischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgeteilt und im Vorfeld vorbereitet. Hervorzuheben ist die große Motivation und das Engagement der usbekischen Studierenden. Es ist gelungen, den Ablauf eines Prozesses, insbesondere die Beweisaufnahme und Beweiswürdigung, verständlich darzustellen und im Anschluss rechtsvergleichend zu erörtern.

Die seit mehreren Jahren erfolgende Beratung zum Notarwesen wurde mit einer Veranstaltung in Bukhara fortgesetzt. Die Kontinuität der Fachkontakte sowie die Bemühungen der usbekischen Seite, die Kolleginnen und Kollegen auch aus entfernten Regionen in den internationalen Austausch einzubeziehen, können als sehr positiv gewertet werden. Es entstand der Eindruck, dass sich die usbekische Seite insbesondere bei der Einführung von elektronischen Registern im Notarwesen an den deutschen Standards orientieren möchte.

Für eine Delegation der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan organisierte die Kieler Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der IRZ eine einwöchige Hospitation und verschaffte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern so einen Einblick in die Tätigkeit einer deutschen Ermittlungsbehörde sowie eines Landeskriminalamtes.

Die Fachgespräche boten ein Forum für den Austausch zu hoch aktuellen grenzüberschreitenden Problemkreisen wie Terrorismusbekämpfung und Cyber Crime. Zudem wurden Erfahrungen bei der Prävention und Bekämpfung der Korruption mit großem Interesse diskutiert. Gleichzeitig konnten sich die usbekischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit der täglichen Arbeit eines deutschen Staatsanwalts befassen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Benutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich interner Software zur Aktenverwaltung und anderen elektronischen Instrumenten, die im Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen.

Tätigkeitsschwerpunkte 2016

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar „Fragen der Verbesserung des Rechts zur Förderung von privaten und kleineren Unternehmen“ mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung in Taschkent
  • Runder Tisch „Investitionsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit: Praktischer Erfahrungsaustausch“ mit dem Justizministerium der Republik Usbekistan in Taschkent
  • Studienreise „Investitionsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit: Praktischer Austausch“ nach Deutschland
  • Moot Court zum Zivil- und Zivilprozessrecht an der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent

Rechtspflege

  • Konferenz „Notariat in Deutschland und Usbekistan: Erfahrungsaustausch zur Gesetzgebung und Praxis“ mit Unterstützung der Bundesnotarkammer und des Justizministeriums der Republik Usbekistan in Bukhara

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

  • Studienreise/ Hospitation von Vertreterinnen und Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan „Internationale Standards im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts“ bei der Staatsanwaltschaft Kiel

Ausblick

Die IRZ wird 2017 inhaltliche Schwerpunkte weiterhin mit dem Institut für Monitoring der Gesetzgebung beim Präsidenten abstimmen.

Die bestehende Kooperation mit dem Justizministerium einschließlich seiner Struktureinheit der Staatlichen Juristischen Universität wird in die gemeinsame Planung eingebunden. Investitionsschutzrecht, Schiedsgerichtsbarkeit sowie die juristische Aus- und Weiterbildung bleiben Themen von hoher Relevanz und werden weiter vertieft, insbesondere unter Einbeziehung von praktischen Erfahrungen. Die fruchtbare Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft Kiel wird ebenfalls eine Fortsetzung erfahren, indem eine praxisorientierte einwöchige Hospitation für eine weitere Delegation angedacht ist.

Laden Sie hier den gesamten Jahresbericht der IRZ im PDF-Format herunter: Jahresbericht 2016.