Usbekistan – Jahresbericht 2021

Teilnehmende des Workshops zum Verwaltungsrecht mit dem Vors. Richter am VerwG Minden Klaus Hage (oben Mitte)
Teilnehmende des Workshops zum Verwaltungsrecht mit dem Vors. Richter am VerwG Minden Klaus Hage (oben Mitte)

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

In Usbekistan hält der Kurs der Öffnung und Liberalisierung an, um das Potenzial der schwachen Wirtschaft für Handelspartner und Investoren zu entfalten. Zunehmend ist eine Wiederbelebung der durch die COVID-19-Pandemie 2021 stark betroffenen Wirtschaftsbereiche zu beobachten.

Erstmalig wurde eine nationale Menschenrechtsstrategie ausgearbeitet und verabschiedet, möglicherweise eine Initiative im Zusammenhang mit dem Sitz im UN-Menschenrechtsrat seit Jahresbeginn. Gleichzeitig werden zahlreiche innenpolitische Reformen vorangetrieben.

Die bedeutendsten Prioritäten der demokratischen Reformen im Land sind Gleichstellung der Geschlechter, Schutz der Rechte von Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen, die Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte und die Abschaffung der Folter. Die Wiederwahl des amtierenden Präsidenten Shavkat Mirziyoyev mit 80,1 % im Oktober 2021 wurde als Anerkennung für seine Erneuerungspolitik verstanden.

Die Umgestaltung verläuft insgesamt zögerlich, die autokratisch sozialisierte Gesellschaft leidet unter Defiziten im Bildungssektor, strenger Bürokratie und Korruption in vielen staatlichen Einrichtungen.

Die Machtübernahme der Taliban im Nachbarstaat Afghanistan lenkte die internationale Aufmerksamkeit unter sicherheitspolitischen Aspekten auf Usbekistan. Die usbekische Außenpolitik setzt sich für ein konstruktives Verhältnis zum Nachbarstaat ein, um Stabilität in der Region zu sichern. Die Dienstleistungsbranche, insbesondere der Tourismus, leidet weiterhin stark unter den pandemiebedingten Auswirkungen.

Konzeption

Die Wahl in den UN-Menschenrechtsrat zu Jahresanfang 2021 veranlasste die usbekischen Kooperationspartner, sich an die IRZ zu wenden: Man erbat Anregungen und Empfehlungen für systematische Ansätze zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes, zur Novellierung der Rechtsordnung und zur Modernisierung der Justiz.

Dazu fand ein Videogespräch statt, an dem unter anderem die stellvertretende Generalstaatsanwältin, der Präsident des Höchsten Richterrats, der usbekische Botschafter in Deutschland, die Leiterin des Referats für internationale rechtliche Zusammenarbeit des Bundesministeriums der Justiz und die Hauptgeschäftsführerin der IRZ teilnahmen. Als Schwerpunkte der Zusammenarbeit wurden die Themenkomplexe Menschenrechte, Förderung der Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Strafrecht sowie die institutionelle Stärkung in Recht und Justiz identifiziert.

In diesem Jahr realisierte die IRZ erstmals Beratungsmaßnahmen mit dem Höchsten Richterrat, einem noch jungen Verfassungsorgan. Diese Institution hat ein Mandat für die Unabhängigkeit der Justiz, was als ambitionierte, komplexe und langfristige Zielsetzung einzuschätzen ist. So sollen Anforderungsprofile und Mechanismen zur Bekämpfung der Korruption in der Richterschaft, insbesondere durch Erhöhung der Transparenz, optimiert werden. Dies umfasst das Verfahren der Richterauswahl und -bestellung, das aktuell grundlegend reformiert wird. Das neue System befindet sich

im Aufbau, das Personal ist entsprechend zu schulen. Daher stehen Veranstaltungen mit praktischem Bezug, möglichst unter Einbeziehung der zentralen Fortbildungseinrichtung für Richterinnen und Richter (Richterakademie) im Vordergrund. So führte die IRZ einen Workshop für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sowie für Teilnehmende des Masterstudiengangs „Verwaltungsrecht“ durch, bei dem die Anwendung des usbekischen Verwaltungsrechts interaktiv behandelt wurde.

Die langjährige, vertrauensvolle Kooperation mit der Generalstaatsanwaltschaft zum Themenkomplex des materiellen und prozessualen Strafrechts, insbesondere zu Initiativen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung, wird fortgesetzt. Dabei werden Synergieeffekte mit der noch jungen Antikorruptionsstelle genutzt, mit der ein erster Expertenaustausch stattfand.

Tätigkeitsschwerpunkte 2021

Öffentliches Recht

  • Online-Workshop zum Verwaltungsrecht mit der Richterakademie

Rechtspflege

  • Online-Workshops zu Transparenz im Gerichtswesen (Auswahlverfahren, Richterbestellungen, Korruptionspräventionsfaktoren) mit dem Höchsten Richterrat

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Expertengespräch zur Korruptionsbekämpfung und zu Präventionsstrategien mit der Antikorruptionsstelle

Ausblick

Die IRZ wird die Beratung zur Institutionenstärkung in der Justiz fortsetzen, um die Professionalisierung der Richterschaft einschließlich Ausbau der juristischen Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Die Modernisierung des Strafrechts wird ebenfalls weiter begleitet.