Usbekistan – Jahresbericht 2022

Der stellvertretende usbekische Generalstaatsanwalt Erkin Yuldashev mit Justizminister Buschmann anlässlich einer Studienreise zu Korruptionsbekämpfung in Berlin.
Der stellvertretende usbekische Generalstaatsanwalt Erkin Yuldashev mit Justizminister Buschmann anlässlich einer Studienreise zu Korruptionsbekämpfung in Berlin.

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Usbekistan hat 2022 aufgrund seiner geopolitischen Lage in Zentralasien anlässlich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine an Aufmerksamkeit gewonnen. Aus europäischer Sicht sollten – angesichts der weltweiten Krisenentwicklung – die Möglichkeiten einer stärkeren Orientierung Usbekistans an westlichen Staaten zum Wohle sicherheitspolitischer Interessen in der Region ausgelotet werden.

Dabei spielt das wirtschaftliche Wachstumspotenzial in Usbekistan eine gewichtige Rolle. Seit 2020 verzeichnet das Land trotz pandemiebedingter Belastungen nennenswertes Wachstum, auch im Handelsvolumen mit Deutschland. Die so eröffneten Perspektiven ziehen den Bedarf an Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen nach sich.

Gleichzeitig erfordern die anhaltenden Reformen eine institutionelle Anpassung gewachsener Strukturen auf verschiedenen Ebenen – angesichts der Dynamik sind dies weiterhin große Herausforderungen. Dies gilt auch für den Rechts- und Justizbereich. So brachte die politische Führung auf breiter Basis Ansätze zur Prävention und zur Bekämpfung der Korruption auf den Weg. In der Justiz wird zugunsten von Transparenz daran gearbeitet, die Auswahl, die Qualifizierung und das Disziplinarrecht der Richterschaft zu entwickeln.

Konzeption

Die IRZ als langjähriger Partner für die rechtliche Zusammenarbeit bringt sich in unterschiedlicher Weise in den laufenden Transformationsprozess ein und zählt das Justizministerium, die Generalstaatsanwaltschaft und deren Akademie, den Höchsten Richterrat mit der Richterakademie, die Staatliche Juristische Universität und andere Institutionen zu ihren Partnern. Dabei stehen die Kooperationspartner zur Verwirklichung der Reformschritte häufig unter Druck, unter engen zeitlichen Vorgaben dauerhaft tragende Lösungen vorzulegen. Der Wille, dazu qualifizierte rechtliche Ansätze zu entwickeln, eint die IRZ in der Zusammenarbeit mit ihren Partnern.

So wurden dem Thema Korruptionsbekämpfung und -prävention 2022 zwei Maßnahmen gewidmet: im März 2022 richtete die IRZ in Taschkent eine Konferenz zu Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategien aus. Als Partner vor Ort fungierte die Generalstaatsanwaltschaft, die zahlreiche Mechanismen installiert, neue Instrumente eingeführt, Regelwerke angepasst und strukturelle Änderungen in der öffentlichen Verwaltung umgesetzt hat. Die Tagung war gekennzeichnet durch lebhaften fachlichen Austausch, bei dem die Teilnehmenden neben Fragen zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten auch relevante Register, Umgang mit (anonymen) Hinweisgebern und Erscheinungsformen der Korruption im öffentlichen Sektor diskutierten. Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der Generalstaatsanwalt Düsseldorf und der Bundesnotarkammer brachten sich dabei mit ihrer Expertise ein.

Im Juni 2022 reisten unter Leitung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Erkin T. Yuldashev insgesamt neun Staatsanwälte mit spezialisierten Zuständigkeiten nach Berlin. Neben dem zentralen Thema der Korruptionsbekämpfung und -prävention lag der Fokus auf den aktuellen Herausforderungen der staatsanwaltlichen Tätigkeit und der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Die Fachgespräche im Bundesministerium des Innern und für Heimat, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, bei Transparency International, mit dem ehemaligen Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung und Leiter der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe der Berliner Verwaltung, im Amtsgericht Berlin-Tiergarten und bei der Staatsanwaltschaft in Potsdam zeigten die deutschen Erfahrungen im jeweiligen Kontext und konnten vertieft behandelt werden.

Tätigkeitsschwerpunkte 2022

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Workshop zur Gesetzgebungsberatung zum Unternehmensrecht in ­Zusammenarbeit mit dem Justizministerium
  • Vorlesung zur Einführung in das Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht mit der Staatlichen Juristischen Universität

Öffentliches Recht

  • Hybrid-Workshop zu Besonderheiten der Tätigkeit der Verwaltungsgerichte – Erfahrungen in Deutschland und in Usbekistan mit der Richterakademie beim Höchsten Richterrat

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesnotarkammer zu Initiativen zur Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategie mit der Generalstaatsanwaltschaft
  • Studienreise für die Generalstaatsanwaltschaft zu aktuellen Herausforderungen der staatsanwaltlichen Tätigkeit mit dem Fokus auf Korruptionsbekämpfung
  • Hybrid-Workshop zu Verfolgung, Sanktionierung und Prävention von Straftaten von Jugendlichen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln: deutsche und usbekische Erfahrungen mit der Stadtstaatsanwaltschaft Taschkent

Aus- und Fortbildung

  • Seminar zur Einführung in die juristische Methodik für Studierende der Staatlichen Juristischen Universität
  • Online-Expertenbeitrag zum deutschen juristischen Aus- und Fortbildungssystem anlässlich der Jahreskonferenz der Akademie der Generalstaatsanwaltschaft

Ausblick

Anknüpfend an die zurückliegenden Kooperationen wird sich die IRZ Themen von aktueller Bedeutung widmen. Dazu zählen Wirtschafts-, Verwaltungs- und Straf(prozess)recht mit dem Schwerpunkt Jugendstrafrecht. Außerdem gilt der Unterstützung der justiziellen Reformprozesse sowie der juristischen Aus- und Fortbildung erhöhte Aufmerksamkeit.

Den gesamten Jahresbericht 2022 finden Sie auf unserer Website unter Mediathek – Jahresberichte.