Usbekistan - Jahresbericht 2015

Länderbereicht Usbekistan 2015Seminar zum Investitionsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit im April in Taschkent

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Bei den Präsidentschaftswahlen im März wurde der seit 1989 amtierende Präsident Karimov erwartungsgemäß im Amt bestätigt. Damit bleiben wichtige Machtbefugnisse beim Präsidenten konzentriert und die Exekutive stark zentralisiert.

Usbekistan möchte den Weg einer Balance zwischen Stabilitätswahrung und kontrollierten Reformschritten gehen. Der Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates mit einer sich nachhaltig entwickelnden Wirtschaft und die Gestaltung einer offenen Zivilgesellschaft sollten dabei mit internationaler Unterstützung gefördert werden.

Die IRZ versteht die deutsch-usbekische Zusammenarbeit im Rechtsbereich als Beitrag zur Förderung eines demokratischen Wandels und Festigung von rechtstaatlich orientierten Strukturen. Nach der Präsidentschaftswahl verschlechterte sich die Sicherheitslage, was zu Verzögerungen in der Zusammenarbeit führte.

Konzeption

Den Schwerpunkt der Projektarbeit in Usbekistan bildet die Unterstützung von Justiz- und Gerichtsreformen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht dabei von Aktivitäten im Bereich Gesetzgebung bis zur Beratung bei der Modernisierung der juristischen Aus- und Weiterbildung. Die Kooperation wurde wie in den Vorjahren in Abstimmung mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung durchgeführt.

Auf Anregung der usbekischen Seite veranstaltete die IRZ erstmalig ein Seminar zum Investitionsrecht und zur Schiedsgerichtsbarkeit in Taschkent. Die Nachfrage ist darauf zurückzuführen, dass es an gründlich erarbeiteten Investitionsschutzvereinbarungen sowie an Expertise auf Seiten der usbekischen Behörden mangelt. Da dies in der Praxis erheblichen Regelungsbedarf nach sich zieht, hat die IRZ dieses Anliegen aufgegriffen und mit deutschen Experten entsprechendes Know-how vermittelt.

Hervorzuheben ist außerdem eine Veranstaltung mit dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan in Taschkent, bei dem das Zivilverfahrensrecht in seiner ganzen Breite behandelt wurde. Da der Ablauf eines streitigen Zivilrechtsverfahrens vor Gericht in Usbekistan im Wesentlichen dem deutschen Zivilprozessrecht gleicht, konnten individuelle Abweichungen sowie Weiterentwicklungsansätze erörtert werden. Als besonders anschaulich und diskussionsförderlich erwies sich dabei das Rollenspiel einer deutschen Gerichtsverhandlung durch die deutsche Delegation. Dies ermöglichte der usbekischen Seite, strukturelle Unterschiede der Verfahrensordnungen und unterschiedlichen Systembegriffe festzustellen und zum Gegenstand zahlreicher Nachfragen zu machen.

Tätigkeitsschwerpunkte 2015

Verfassungsrecht / Menschenrechte und deren Durchsetzbarkeit

  • Teilnahme der Abgeordneten des usbekischen Parlaments und des Instituts für Monitoring der Gesetzgebung an der IV. Internationalen Parlamentarierkonferenz „Grundrechtsschutz und mögliche Einschränkungen sowie Verbraucherschutz im Netz"

Zivil- und Wirtschaftsrecht

  • Seminar „Zivilverfahren und Zivilgerichtsbarkeit: Theorie und Praxis" mit dem Obersten Gericht der Republik Usbekistan in Taschkent
  • Seminar „Investitionsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit: nationale und deutsche Erfahrungen" mit dem Justizministerium der Republik Usbekistan in Taschkent

Rechtspflege

  • Seminar „Fragen der Rechtsanwaltschaft: nationale und internationale Erfahrungen" mit der Rechtsanwaltskammer der Republik Usbekistan in Samarkand

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Seminar „Internationale Standards im Straf- und Strafprozessrecht" mit der Generalstaatsanwaltschaft in Taschkent

Aus- und Fortbildung

  • Studienreise von Vertreterinnen und Vertretern des Justizministeriums und der Staatlichen Juristischen Universität zu Taschkent zum Thema „Juristische Ausbildung und praktische Vorbereitung zu juristischen Berufen" nach Berlin und Leipzig

Ausblick

Im Jahr 2016 wird die IRZ die Kooperation mit dem Präsidialinstitut für Monitoring der Gesetzgebung mit Einbindung des Justizministeriums, des Obersten Gerichts, der Generalstaatsanwaltschaft und anderer Institutionen fortführen. Im Fokus der gemeinsamen Veranstaltungen werden im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts insbesondere das Investitionsrecht und die Schiedsgerichtsbarkeit sowie das Zivilprozessrecht stehen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Vertiefung des Austausches mit Behandlung von praktischen Aspekten und juristischen Fällen, zum Beispiel in Form von Workshops und Moot Courts, gewidmet.