Usbekistan - Jahresbericht 2019

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zu Gesetzgebungsprozessen und Gesetzgebungstechnik mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament in Taschkent: Rakhim Khakimov (Mitte), Direktor des Instituts, und Gudrun Grieser (links daneben), Mitglied des Normenkontrollrats und Schweinfurter Oberbürgermeisterin a.D.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars zu Gesetzgebungsprozessen und Gesetzgebungstechnik mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament in Taschkent: Rakhim Khakimov (Mitte), Direktor des Instituts, und Gudrun Grieser (links daneben), Mitglied des Normenkontrollrats und Schweinfurter Oberbürgermeisterin a.D.

Strategische Rahmenbedingungen

Rechtspolitische Ausgangslage

Seit dem Amtsantritt des Präsidenten Mirsijojew Ende 2016 herrscht in Usbekistan Aufbruchstimmung. Mit rasanter Geschwindigkeit wird die umfassende Reformagenda 2017- 2021 umgesetzt, begleitet von massiven personellen Umwälzungen und spürbarem Druck auf die staatlichen Institutionen, schnelle Ergebnisse zu liefern. Trotz des unbestritten vorhandenen Wandels in allen Bereichen bleibt das politische System dennoch zentralistisch. Das dynamische Reformtempo bringt sowohl die staatlichen Strukturen als auch die Zivilgesellschaft an den Rand ihrer Belastbarkeit. Zudem finden intern Prozesse statt, die zahlreiche Widersprüche und Machtkämpfe offenbaren.

Durch die politische Neuausrichtung überwand Usbekistan weitestgehend seine jahrelang andauernde regionale Isolation. Ein wirtschaftlicher Aufschwung wird durch die Öffnung des Landes für Investoren und die Stärkung des Außenhandels angestrebt. Das zu diesem Zweck neu geschaffene Ministerium soll dafür sorgen, dass Exporte und Importe deutlich erleichtert und der Außenhandel liberalisiert werden. Auch ist nach der 15-jährigen Unterbrechung des Antragsverfahrens der Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) wieder in Planung.

Im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sind Fortschritte durch die Zunahme von Freisprüchen durch usbekische Gerichte und prominente Haftentlassungen ebenfalls unverkennbar. Unabhängigkeit der Justiz, Stärkung der Organe der Rechtspflege, Modernisierung einschließlich Digitalisierung von Gerichts- und Verwaltungsstrukturen, bessere Gesetzesqualität und Korruptionsbekämpfung bleiben erklärte Ziele des umfangreichen Reformvorhabens im Justizwesen.

Der Rat der EU hat im Mai 2019 seine Vision für eine erneuerte Partnerschaft mit Zentralasien vorgestellt und seine erstmals 2007 festgelegte Strategie für das Engagement in der Region aktualisiert. Die deutschusbekische Entwicklungszusammenarbeit wurde im Einklang mit den neu definierten Zielen der EU-Zentralasienstrategie und in Anerkennung der angestoßenen innen- und außenpolitischen Neuausrichtung des Landes im Jahr 2019 substanziell ausgeweitet. Die ermutigenden Entwicklungen wurden auch durch hochrangige politische Besuche im Berichtsjahr besonders gewürdigt.

Konzeption

Die IRZ verzeichnet einen gestiegenen Beratungsbedarf im Zusammenhang mit den Justizreformen. Die beratende Tätigkeit der IRZ zielt darauf ab, einen Beitrag zum Fortschritt zahlreicher initiierter Reformprozesse im Justiz- und Gerichtswesen zu leisten und die zentral agierenden Akteure dabei zu beraten.

So wurde die Kooperation mit dem relativ jungen Institut für Gesetzgebungsfragen und Parlamentsforschung beim Parlament mit den Schwerpunkten Gesetzesfolgenabschätzung und wissenschaftliche Unterstützung des Gesetzgebungsverfahrens vertieft. Dabei konnten die Vorstellungen der usbekischen Seite, wie man bei der Evaluierung von Rechtsnormen vorgehen möchte, hinterfragt und Verbesserungsansätze durch relevante Aspekte und angewandte Methoden anhand von Beispielen aus der deutschen Praxis konkretisiert werden.

Bei den Richterinnen und Richtern an den seit 2017 geschaffenen Verwaltungsgerichten fehlen sowohl Erfahrungen in der Durchführung von Verwaltungsrechtsprozessen als auch spezialisierte Fachkenntnisse bei der Rechtsanwendung der 2019 in Kraft getretenen Verwaltungsprozessordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Hier beriet die IRZ das Oberste Gericht, wobei Verfahrensgrundsätze, Klagearten und vorläufiger Rechtsschutz im Mittelpunkt standen.

Erstmalig nahmen 2019 Vertreter der usbekischen Richterassoziation an der jährlichen Konferenz der Memorandumgruppe mehrerer nationaler Richterassoziationen teil, welche die IRZ in Kooperation mit dem Deutschen Richterbund in Bonn veranstaltete. Das Forum bot den usbekischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, regionale und überregionale Kontakte zu knüpfen sowie sich an dem regen Fachaustausch zur internationalen Zusammenarbeit in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten zu beteiligen.

Außerdem beriet die IRZ die Akademie bei der Generalstaatsanwaltschaft zu den Reformen im Straf- und Strafprozessrecht sowie bei der Novellierung des Gesetzbuchs über die Ordnungswidrigkeiten.

Tätigkeitsschwerpunkte 2019

Öffentliches Recht

  • Seminar zu Gesetzgebungsprozessen und zur Gesetzgebungstechnik mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament in Taschkent
  • Studienreise des Instituts für Gesetzgebung beim usbekischen Parlament zu Grundsätzen und Verfahren der Evaluierung von Gesetzen und Gesetzesfolgenabschätzung nach Deutschland
  • Schulung für Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter zu praktischen Fragen des Verwaltungsprozesses in Taschkent
  • Teilnahme an der Internationalen Konferenz des Obersten Gerichts der Republik Usbekistan zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Taschkent

Straf- und Strafvollzugsrecht

  • Seminar und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Reformen im Straf- und Strafprozessrecht mit der Akademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
  • Runder Tisch zu aktuellen Reformen im Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Novellierung des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten mit der Akademie bei der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan in Taschkent
  • Teilnahme an der Fachkonferenz zum einjährigen Bestehen der Akademie bei der Generalstaatsanwaltschaft in Taschkent

Ausblick

Es ist geplant, die Kooperation zu den Schwerpunkten öffentliches Recht sowie Straf- und Strafprozessrecht fortzusetzen. Die IRZ möchte dabei die bewährten Kooperationspartner unter Einbeziehung praxisrelevanter Inhalte weiter beraten. Mit der Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Novellierung materieller und prozessualer strafrechtlicher Normen wird es weiterhin viel Beratungsbedarf in der Rechtsanwendung geben.