Online-Erfahrungsaustausch zum Thema „Parlamentarische Kontrolle“ in Berlin und Taschkent

Moderiert vom Direktor des Instituts für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan, Fasilzhon Otakhonov (erste Reihe, Mitte), gab es einen regen Austausch, an dem auch Tolibzhon Madumarov (2.v.r.), Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Senats des Parlaments der Republik Usbekistan, teilnahm.
Moderiert vom Direktor des Instituts für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan, Fasilzhon Otakhonov (erste Reihe, Mitte), gab es einen regen Austausch, an dem auch Tolibzhon Madumarov (2.v.r.), Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Senats des Parlaments der Republik Usbekistan, teilnahm.
Usbekistan

In Kooperation mit dem Institut für Gesetzgebung beim Parlament der Republik Usbekistan veranstaltete die IRZ am 20. Oktober 2020 einen Online-Erfahrungsaustausch. Beide Kammern des usbekischen Parlaments waren bei der Veranstaltung hochrangig vertreten. Die Begrüßung der über dreißig Teilnehmenden übernahmen Akmal Saidov, Vizepräsident der gesetzgebenden Kammer, und Sainiddin Nizamkhodzhaev, Vizepräsident des Senats des usbekischen Parlaments. Im Fokus des Erfahrungsaustauschs standen die Themen „Parlamentarische Kontrolle“ und „Fragerecht des/der Abgeordneten“. Als IRZ-Experte referierte dazu Volker Görg, Leiter der Unterabteilung Parlamentsdienste des Deutschen Bundestages.

Die Rolle des Parlaments zu stärken und die Effektivität parlamentarischer Kontrolle zu erhöhen, sind erklärte Ziele des umfangreichen Reformvorhabens in der usbekischen Legislative. Die deutsche Fachexpertise zu diesem Themenkomplex und insbesondere zur Novellierung der parlamentarischen Geschäftsordnung zum Fragerecht einer/eines Abgeordneten ermöglichte der usbekischen Seite eine umfassende rechtsvergleichende Analyse mit deutschen Vorschriften. In der vom neuen Direktor des Instituts, Fasilzhon Otakhonov, moderierten Diskussion kamen u.a. folgende Themen zur Sprache:

  • Kleine und Große Anfrage,
  • Tätigkeit des Parlamentssekretariats sowie
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen und inhaltliche Bearbeitung einer Anfrage einer/eines Abgeordneten im Bundestag.

Aus Sicht des deutschen Experten habe das Fragewesen eine zentrale Bedeutung für die demokratische Legitimation des Handelns der Exekutive. Denn mit dem Fragerecht der Abgeordneten korrespondiere grundsätzlich eine Antwortpflicht der Regierung. Diese Antwortpflicht der Bundesregierung in Deutschland sei laut Bundesverfassungsgericht Voraussetzung für eine sachgerechte Verwirklichung der parlamentarischen Kontrolle.

Der Online-Fachaustausch lieferte einen wichtigen Beitrag zur Etablierung parlamentarischer Kontrolle in Usbekistan, die zum elementaren Bestandteil demokratisch organisierter Staaten gehört.