Fachaustausch zum Thema „konkrete Normenkontrolle“

Kosovo

Am 22. Februar 2022 veranstaltete die IRZ in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsgericht und dem Obersten Gericht der Republik Kosovo einen Online-Fachaustausch zum Thema „konkrete Normenkontrolle“.

Gresa Caka-Nimani, Präsidentin des Verfassungsgerichts, Enver Peci, Präsident des Obersten Gerichts und Frank Hupfeld, IRZ, eröffneten die Veranstaltung, welche über 45 Richterinnen und Richter und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts versammelte. Die Referierenden hoben bereits in den Eröffnungsreden die Bedeutung des deutsch-kosovarischen Fach- und Erfahrungsaustauschs angesichts der vergleichsweisen jungen Rechtsprechung des kosovarischen Verfassungsgerichts hervor.

Radomir Laban, Richter am kosovarischen Verfassungsgericht, stellte zunächst den rechtlichen Rahmen und die Praxis des Verfassungsgerichts im Umgang mit der konkreten Normenkontrolle vor. Anhand einer detaillierten Darstellung der, bis dato sieben rechtswirksamen Urteile, erörterte er die Rechtsprechung des kosovarischen Verfassungsgerichts im Hinblick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer konkreten Normenkontrolle. Shukri Sylejmani, Richter am Obersten Gericht, beleuchtete nachfolgend das Verfahren der konkreten Normenkontrolle aus der Sicht des vorlegenden Gerichts. Dabei veranschaulichte er, neben der Rolle und Anforderungen an die Gerichte und Parteien, auch die Herausforderungen die sich in diesem Zusammenhang stellen.

Im Anschluss an die kosovarischen Vorträge vermittelten im Auftrag der IRZ Prof. Dr. Dr. hc. Gertrude Lübbe-Wolff (Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. / Professorin für Öffentliches Recht der Universität Bielefeld) und Prof. Dr. Michael Eichberger (Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. / Honorarprofessor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen) den deutschen Rechtsrahmen, Praxis und Erfahrungen mit der konkreten Normenkontrolle. Prof. Dr. Lübbe-Wolff setzte dabei zunächst das Instrument der konkreten Normenkontrolle in seinen historischen und rechtsvergleichenden Kontext und präsentierte den Verfahrensablauf vor dem Bundesverfassungsgericht. Prof. Dr. Eichberger befasste sich näher mit dem Verfahrensgegenstand, den Zulässigkeitsvoraussetzungen und dem Prüfungsumfang und zeigte mögliche Entscheidungsinhalte und Entscheidungswirkungen im Zuge einer konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht auf.

Das virtuelle Fachgespräch war von einer aktiven Mitwirkung der teilnehmenden Richter und Richterinnen und einer insgesamt sehr vertrauensvollen Atmosphäre geprägt. Die Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten ermöglichte dabei eine umfassende Betrachtung der rechtlichen Grundlagen, Verfahrensabläufe, Zulässigkeitsvoraussetzungen und Handhabung der konkreten Normenkontrolle in Kosovo unter Bezugnahme der deutschen Rechtspraxis. Zudem bot der Fach- und Erfahrungsaustausch zwischen den deutschen und kosovarischen Richterinnen und Richtern und Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktikern die Möglichkeit neben den Herausforderungen auch Best Practices und Lösungsansätze für den kosovarischen Kontext zu identifizieren.

Rundtischgespräche zur Sektor-übergreifenden Zusammenarbeit hinsichtlich alternativer Strafen und Maßnahmen

Kosovo

Auch 2021 führte die IRZ in Kosovo die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den regionalen Bewährungshilfestellen des Landes fort. Im Zuge von drei Online-Rundtischgesprächen mit wechselnden Teilnehmergruppen aus den Regionen Pristina, Prizren, Mitrovica, Peja und Gjilan fand ein reger und vertrauensvoller Austausch statt. Dessen Fokus lag auf alternativen Maßnahmen und Strafen im Bereich des Jugendstrafrechts.

Der jeweils erste Veranstaltungstag widmete sich der Sektor-übergreifenden Zusammenarbeit zwischen Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe und thematisierte, neben der Funktion und den gesetzlichen Grundlagen der Bewährungsstrafe, die Bewährungsüberwachung in der Praxis. 

Teilnehmende waren:

  • Richterinnen und Richter,
  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
  • Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sowie
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Sie hatten Gelegenheit, aktuelle Herausforderungen, bewährte Methoden sowie das Zusammenwirken der für alternative Maßnahmen zuständigen Institutionen näher zu betrachten. 

Der zweite Veranstaltungstag bot den Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Bewährungshilfestellen die Möglichkeit einer vertieften und praxisnahen Diskussion über die Organisation, Rolle und Aufgaben von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern, insbesondere im Umgang mit jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern. Dabei standen die Themen Resozialisierung, Verhinderung von Rückfällen sowie das Übergangsmanagement unter Berücksichtigung besonderer Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Verschuldung, häusliche Gewalt oder fehlende familiäre Strukturen im Mittelpunkt.

Von deutscher Seite führte ein mehrköpfiges Team von Expertinnen und Experten durch die Veranstaltungsreihe:

  • Oberstaatsanwalt Michael Grunwald, Staatsanwaltschaft Berlin
  • Staatsanwalt Matthias Betschner, Staatsanwaltschaft Duisburg
  • Richter Alexander Conrad, Amtsgericht Oberhausen
  • Stefan Thier, Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
  • Bewährungshelferin Viola Würffel, Dienstgruppenleitung Sicherheitsmanagement, Soziale Dienste der Justiz Berlin

Die vom Auswärtigen Amt finanzierten Rundtischgespräche ermöglichten, zusätzlich zu einem intensiven und praxisorientierten Fach- und Erfahrungsaustausch, vor allem eine breitere Netzwerkbildung zwischen Bewährungshilfe, Richterschaft und Staatsanwaltschaft der verschiedenen Regionen. Die insgesamt sechs Veranstaltungstage waren geprägt von lebhaften und engagierten Diskussionen und stießen bei allen Beteiligten auf sehr positive Resonanz. 

Deutsch-kosovarischer Fachaustausch zum Thema Geldwäschebekämpfung

Grafik: IRZ
Grafik: IRZ
Kosovo

Im Rahmen eines von der Justizakademie Kosovo ausgerichteten Online-Seminars, organisierte die IRZ am 2. Juni 2021 ein Fachgespräch zum Thema Geldwäschebekämpfung. Der deutsch-kosovarische Erfahrungsaustausch fand am zweiten Veranstaltungstag unter Beteiligung von rund 25 kosovarischen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten statt.

Im Kontext finanzwirtschaftlicher Liberalisierung und wachsender transnationaler Kriminalität kommt der Bekämpfung der Geldwäsche eine grenzüberschreitende Bedeutung zu. Um eine wirksame Geldwäschebekämpfung auf globaler Ebene zu betreiben, bedarf es auch eines intensiven und kontinuierlichen Fachaustauschs zwischen Rechtspraktikern und Rechtspraktikerinnen.

In diesem Zusammenhang knüpfte die Veranstaltung inhaltlich an den 2020 begonnenen Erfahrungsaustausch in Zusammenarbeit mit der kosovarischen Justizakademie in Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung an. Als IRZ-Experten nahmen Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert und Staatsanwalt Christian Müller, beide von der Staatsanwaltschaft Wuppertal, an dem Gespräch teil. Sie präsentierten insbesondere die Neuheiten des im März 2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche, welches in Deutschland den Geldwäschetatbestand neu regelt. Folgende weitere Themenschwerpunkte standen im Fokus:

  • Die Erlangungstaten und Tatvarianten der Geldwäsche
  • Das Aufspüren ertrogener Vermögenswerte
  • Die Rückgabe inkriminierter Vermögenswerte / Einziehungsentscheidungen
  • Rechtshilfe und internationale Zusammenarbeit bei Geldwäscheermittlungen

Von kosovarischer Seite nahmen jeweils Valon Kurtaj, Richter am Gericht erster Instanz in Pristina, und Behar Xhema, Vizedirektor der kosovarischen Financial Intelligence Unit, Stellung zu den Vorträgen, sodass ein reger Rechtsvergleich und gegenseitiger Fach- und Erfahrungsaustausch zustande kamen.

Die Veranstaltung wurde aus Projektmitteln des Auswärtigen Amts finanziert. Die IRZ plant, die Zusammenarbeit mit der Justizakademie in diesem Bereich fortzusetzen und weitere Schwerpunkte im Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs abzudecken.