Konferenz zu Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategien am 1. und 2. März 2022 in Taschkent

Usbekistan

Die usbekische Regierung verfolgt seit längerem eine Antikorruptionsstrategie und hat dazu die staatlichen Programme sowie flankierende Regelwerke – wie zum Beispiel ein Antikorruptionsgesetz und Compliance-Control-Bestimmungen für staatliche Institutionen – auf den Weg gebracht. Die Generalstaatsanwaltschaft kommt als Strafverfolgungsbehörde mit den Delikten in Berührung, ihr obliegt aber auch die Durchsetzung der einschlägigen Regelungen. Aufgrund der hohen rechtspolitischen Bedeutung, die diesem Thema zukommt, richtete die IRZ gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft eine Konferenz zu Korruptionsbekämpfung und Präventionsstrategien in Taschkent aus. Die Hauptgeschäftsführerin, Dr. Frauke Bachler und die zuständige Projektbereichsleiterin, Angela Schmeink, waren persönlich vor Ort.

Außerdem beteiligte sich das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Herrn Staatssekretär der Justiz Dirk Wedel, aktiv mit fachlich einschlägigen Experten an der Veranstaltung. Darüber hinaus trugen Horst Bien, Generalstaatsanwalt Düsseldorf und Günter Neifer, Abteilungsleiter der Generalstaatsanwalt zur deutschen Praxis der Korruptionsbekämpfung vor. Justizrat Richard Bock und Veronika Kormann – entsandt von der Bundesnotarkammer – stellten das System der Geldwäscheprävention in Deutschland vor. Unter den insgesamt 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern entwickelte sich ein lebhafter fachlicher Austausch, bei dem neben Fragen zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten auch relevante Register, Umgang mit (anonymen) Hinweisgebern und Erscheinungsformen der Korruption im öffentlichen Sektor diskutiert wurden. 

Bewusst traf sich die deutsche Delegation auch mit der vor zwei Jahren – mit Blick auf Korruptionsprävention -  gegründeten Antikorruptionsagentur. Sie hat ein vielfältiges Instrumentarium (wie transparenzfördernde Verfahren oder Verwendung öffentlicher Gelder) erarbeitet, um Korruption im Keim zu ersticken. Außerdem widmet sie sich der Aufklärung in der Zivilgesellschaft. Diverse weitere Treffen mit der Generalstaatsanwalt, dem Höchsten Richterrat, dem Justizministerium und der Akademie der Generalstaatsanwalt fanden außerhalb der Tagung statt, um das Potential der aktuellen rechtlichen Reformen für die weitere Kooperation mit der IRZ, die seit 12 Jahren in Usbekistan aktiv ist, auszuloten. Die Delegation freute sich über die große Resonanz und Offenheit für Impulse der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit auf Seiten der usbekischen Partnerorganisationen.

Pressemitteilung der NRW-Justiz:
https://www.justiz.nrw/Mitteilungen/2022_03_09_Besuch_Usbekistan_STS/index.php